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SRC-Experte Dr. Botermann – Smart Contracts in der Finanzwelt

Viele adminis­trative Vorgänge, wie Versi­che­rungs- und Entschä­di­gungs­zah­lungen, könnten mittels Smart Contracts automa­ti­siert und effizient abgebildet werden. Unter Smart Contracts versteht man sogenannte „selbst­er­fül­lende Verträge“, die auf der Distri­buted-Ledger-Techno­logie (DLT) basieren. Die Trans­ak­tionen werden dann dezentral für alle Teilnehmer manipu­la­ti­ons­sicher und krypto­gra­phisch abgesi­chert gespeichert.

Bereits 2016 gab es Studien, die dieses Potential erkannten und mit einem flächen­de­ckenden Einsatz bereits im Jahr 2021 rechneten. Doch der Durch­bruch lässt trotz guter Voraus­set­zungen auf sich warten. Auch die Regula­torik – immer wieder ein Hemmnis für innovative Techno­logien – birgt nur noch wenig Unsicherheiten.

In seinem Beitrag Finanz­branche im Umbruch: Wer schneller lernt, gewinnt, der bei experten Report erschienen ist, gibt der SRC-Experte Dr. Benjamin Botermann einen Ein- und Überblick über Heraus­for­de­rungen und Chancen bei der Nutzung von Smart Contracts.

Zusam­men­ge­fasst kann festge­stellt werden, dass Smart Contracts es besonders in der Finanz­branche ermög­lichen, die Digita­li­sierung von Geschäfts­pro­zessen voran­zu­treiben. Klassische Finanz­in­stitute, die von den neuen dezen­tralen Modellen profi­tieren wollen, müssen sich jetzt ins Spiel bringen und nicht mehr nur vom Rande zuschauen. Institute, die jetzt den Aufbruch in die Welt des Krypto­ver­wahr­ge­schäfts wagen, erweitern ihre Kompe­tenzen , die für den Digita­li­sie­rungs­fort­schritt von hohem Wert sind.

Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der DLT, Smart Contracts, Krypto­währung und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihres Krypto­ver­wahr­dienstes. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzubringen.

eWpG

Das elektro­nische Wertpapier: Ein zukunfts­wei­sender Schritt in Richtung digitaler Kapitalanlagen

Bislang konnten Wertpa­piere ausschließlich als physische Urkunde erworben werden. Seit Anfang Juni 2021 bietet sich nun mit Inkraft­treten des Gesetzes zur Einführung von elektro­ni­schen Wertpa­pieren (eWpG) eine papierlose, digitale Alter­native für Anleger und Emittenten.

Das Gesetz zur Einführung von elektro­ni­schen Wertpa­pieren (eWpG)

Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Einführung elektro­ni­scher Wertpa­piere (eWpG) soll insbe­sondere das deutsche Recht für elektro­nische Wertpa­piere öffnen. Anleger und Emittenten können nun frei zwischen der klassi­schen Papier­ur­kunde oder der digita­li­sierten Form wählen. Das Gesetz sieht darüber hinaus ein zentrales elektro­ni­sches Wertpa­pier­re­gister für die Eintragung der digita­li­sierten Wertpa­piere vor. Das derzeit stark in den Vorder­grund tretende Krypto­ver­wahr­ge­schäft blieb im eWpG keineswegs unberück­sichtigt. Dieses sieht die gesetz­liche Einführung von Kryptowert­pa­pieren, etwa z.B. auf Block­chain- oder allgemein auf DLT-Basis, ausdrücklich vor. Dafür wird ein eigenes Kryptowert­pa­pier­re­gister geschaffen, dessen Führung nun als weitere Finanz­dienst­leistung unter Aufsicht der BaFin im Sinne des Kredit­we­sen­ge­setzes (KWG) reguliert ist. Zur Schaffung von Rechts­si­cherheit soll das eWpG durch eine „Verordnung über Anfor­de­rungen an elektro­nische Wertpa­pier­re­gister (eWpRV)“ konkre­ti­siert werden. Ein Referen­ten­entwurf der eWpRV des Bundes­mi­nis­te­riums der Finanzen und des Bundes­mi­nis­te­riums der Justiz und für Verbrau­cher­schutz liegt bereits vor.

Neue Chancen durch das Zusam­men­spiel innova­tiver Technologien

Krypto­wäh­rungen und insbe­sondere Krypto­ver­wahr­ge­schäfte gehören nach wie vor zu den brand­heißen Digita­li­sie­rungs­themen. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungs­richt­linie zur vierten EU-Geldwä­sche­richt­linie wurde das Krypto­ver­wahr­ge­schäft Anfang 2020 als neue Finanz­dienst­leistung in das KWG aufge­nommen. Damit wurden neue Markt­chancen im Bereich der Dienst­leis­tungen rund um Krypto­wäh­rungen für Banken und Finanz­dienst­leister geschaffen. Die Emission von elektro­ni­schen Wertpa­pieren kann durch das neue eWpG auch durch Nutzung der Block­chain- oder DLT-Techno­logie erfolgen (Kryptowert­pa­piere). Damit verbunden sind neue (Finanz-)Dienstleistungen, für die einschlägige Fintechs schon bereit­stehen. Aller­dings bieten DLT-Anwen­dungen insbe­sondere IT-Dienst­leistern im Banken­umfeld neue Chancen, zukunfts­wei­sende Geschäfts­felder zu erschließen. Des Weiteren fiel im Sommer 2021 auch endgültig der Start­schuss für den Digitalen Euro, dessen Einführung als Ergänzung zu etablierten Zahlver­fahren dienen soll. Der Trend in Richtung einer weiteren Digita­li­sierung der Finanz­wirt­schaft wird durch die Einführung elektro­ni­scher Wertpa­piere nun fortgesetzt.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission kürzlich ein digitales Finanz­paket auf den Weg gebracht, zu dessen Inhalt unter anderem ein eigener Regulie­rungs­vor­schlag für Krypto-Assets oder auch ein Pilot-Projekt für DLT-basierte Wertpa­piere gehört.

Markt­chancen erschließen und Heraus­for­de­rungen gemeinsam meistern

Nicht nur Anleger sollten sich schon jetzt intensiv mit dieser neuen Thematik befassen. Insbe­sondere bietet sich Banken und Finanz­dienst­leister nun erneut die Chance, dieses zukunfts­trächtige Markt­segment zu besetzen. Diese neuen Chancen führen jedoch auch zu neuen Heraus­for­de­rungen. Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der elektro­ni­schen Wertpa­piere, Krypto­wäh­rungen und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihrer Dienst­leis­tungen. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzu­bringen und die neuen Heraus­for­de­rungen gemeinsam zu meistern.

DLT für IT-Dienstleiter im Bankenumfeld

SRC-Experte Botermann | DLT für IT-Dienst­leiter im Bankenumfeld

Kryptowerte auf der Basis von Block­chains bewegen viele Staaten, Unter­nehmen und die Welt der Banken und deren IT-Dienstleister.

Als Distri­buted Ledger Techno­logie (kurz: DLT) bezeichnet man die Technik der „verteilten Kassen­bücher“. Der wichtigste Unter­schied: Trans­ak­tionen werden dezentral legiti­miert und bei den Teilnehmern gespei­chert. Als disruptive Techno­logie macht DLT zahlreiche Vermitt­lungs- und Clearing­punkte überflüssig. Banken droht der Verlust ihrer Stellung als Anker für vertrau­ens­würdige Transaktionen.

Genau darin liegt aber auch die Perspektive für zukünftige Geschäfts­mo­delle, sind es doch gerade die Banken, die tradi­tionell über Expertise bei der sicheren Verwahrung vertrau­licher Infor­ma­tionen verfügen. Der entschei­dende technische Vertrau­ens­anker jeder Trans­aktion über DLT ist nämlich der private Schlüssel des Kunden. Die vertrau­ens­würdige Verwaltung dieses privaten Schlüssels kann sich als Perspektive für die Evolution der Geschäfts­mo­delle der Banken erweisen.

Zusam­men­ge­fasst: DLT Anwen­dungen bieten IT-Dienst­leistern im Banken­umfeld gute Chancen, die eigenen Geschäfts­mo­delle anzupassen und sich auch für die Zukunft zu positio­nieren. Als geeig­neter Einstiegs­punkt sind Dienst­leis­tungen im Rahmen des Krypto­ver­wahr­ge­schäfts zu sehen, die künftig erweitert und ergänzt werden können.

Wie können Geschäfts­mo­delle im Banken­umfeld an diese Entwick­lungen angepasst werden? Welche Chancen bietet das Krypto­ver­wahr­ge­schäft? Welche techni­schen und regula­to­ri­schen Voraus­set­zungen müssen erfüllt sein?

In den in der gi GELDINSTITUTE, auf cash.online und auf it-daily.net erschie­nenen Beiträgen DLT für IT-Dienst­leiter im Banken­umfeld, Krypto­ver­wahr­ge­schäft: Start­punkt für die Geschäfts­feld­erwei­terung und Krypto­ver­wahr­ge­schäft als Geschäfts­feld­erwei­terung für Banken gibt der SRC-Experte Dr. Benjamin Botermann Ein- und Überblick über Heraus­for­de­rungen, Chancen und Stolper­steine des Krypto­ver­wahr­ge­schäfts mit der Distri­buted Ledger Techno­logie (DLT).

Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der Krypto­währung und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihres Krypto­ver­wahr­dienstes. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzubringen.

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