Sicherheit von Medizin­pro­dukten gemäß BfArM: IT-Sicherheit ist die zweite Säule neben der Produktsicherheit

Mit der neuen EU-MDR rücken die aus der immer stärker vernetzter Techno­logie resul­tie­renden Risiken stärker in den regula­to­ri­schen Fokus: Die IT-Sicherheit in zulas­sungs­pflich­tigen Produkten oder Anwen­dungen nimmt an Bedeutung zu – bei Entwicklung, Herstellung und im Betrieb dieser Produkte sind die sich ergebenden Risiken zu berück­sich­tigen. Auf die Hersteller von Medizin­pro­dukten kommen neue Heraus­for­de­rungen zu. Sie müssen sich darauf einstellen, dass die IT-Sicherheit der herge­stellten Produkte auch im Zulas­sungs­prozess stärker berück­sichtigt wird. Randolf Skerka hat dieses Thema in einem bei medizin & technik veröf­fent­lichten Artikel dargestellt.

Beim Zulas­sungs­prozess für Medizin­pro­dukte stand bisher die Produkt­si­cherheit im Mittel­punkt. Das ändert sich nun. Die europäische Verordnung über Medizin­pro­dukte, (EU) 2017/745 (MDR), ersetzt die Richt­linien über Medizin­pro­dukte (93/42/EWG, MDD) und aktive implan­tierbare Medizin­pro­dukte (90/385/EWG, AIMDD). Ihre Novel­lierung wurde durch die zuneh­mende Digita­li­sierung notwendig – Medizin­technik und ‑produkte funktio­nieren nicht mehr autonom, sondern innerhalb vernetzter Systeme, was sie prinzi­piell angreifbar macht. Damit sind das Risiko von Perso­nen­schäden und die IT-Sicherheit in den Fokus gerückt. Denn Medizin­pro­dukte nehmen direkten Einfluss auf den Körper des Patienten – seien es etwa Infusi­ons­pumpen oder bildge­bende Verfahren wie Röntgen oder Compu­ter­to­mo­gra­phien. Hersteller sind nun in der Pflicht, poten­zielle Risiken auszu­schalten bezie­hungs­weise zu minimieren. Hinzu kommt, dass sich das Sicher­heits­niveau eines auf den Markt gebrachten, vernetzten Medizin­pro­dukts im Laufe der Zeit verändert – etwa, wenn neue Sicher­heits­lücken entstehen. Auch dies bringt neue Anfor­de­rungen an den Zulas­sungs­prozess mit sich.

Neue Anfor­de­rungen an Diga als Medizinprodukt

Für die Hersteller ist der notwendige Perspek­tiv­wechsel hin zu Cyber­si­cherheit eine Heraus­for­de­rungen: Denn bisher lag ihr Fokus darauf gewünschte Funktionen sicher­zu­stellen. Dabei ging man oft vom Best Case aus. Die IT-Sicherheit nimmt aber die gegen­teilige Perspektive ein: Die Verhin­derung unerwünschter Funktionen und damit die Frage­stellung, wie Techno­logie manipu­liert werden kann. Hinzu kommt, dass zu Medizin­pro­dukten nun auch digitale Gesund­heits­an­wen­dungen (Diga), beispiels­weise Apps auf Rezept, gehören. Auch diese wirken sich indirekt auf die Gesundheit der Nutzer aus – sei es bei Erinne­rungs­funk­tionen zur Einnahme von Medika­menten oder beim Vorhalten von Blutdruck­an­gaben. Der Nutzer verlässt sich auf die Korrektheit der Infor­ma­tionen – und der Hersteller muss diese gewähr­leisten können.

Software ist damit nicht mehr nur Bestandteil eines Medizin­pro­dukts, sondern wird selbst zu einem. Die MDR deckt diese neue Realität nun ab; ihre Anfor­de­rungen sind, wie üblich, aber nicht konkret. Unter anderem ist es die Aufgabe der für die Prüfung der Produkte zustän­digen Benannten Stellen – in der Regel privat­wirt­schaft­liche Unter­nehmen wie TÜV oder Dekra – diese zu konkretisieren.

Bei Problemen ist das BfArm zuständig

Anders als bei der Zulassung von Arznei­mitteln ist das Bundes­in­stitut für Arznei­mittel und Medizin­pro­dukte (BfArM) nicht in das Inver­kehr­bringen von Medizin­pro­dukten invol­viert. Die Voraus­setzung dafür stellt das CE-Kennzeichen dar, dessen Erteilung an gewisse Kriterien gebunden ist. Hier übernehmen wieder die benannten Stellen. Anders liegen die Zustän­dig­keiten für Produkte, die bereits am Markt sind: Für die zentrale Erfassung, Auswertung und Bewertung der bei Anwendung oder Verwendung auftre­tenden Risiken und für die Koordi­nierung der zu ergrei­fenden Maßnahmen bei Problemen von Medizin­pro­dukten ist das BfArM zuständig. In der Euromed-Datenbank werden diese zentral gesammelt und an die Betreiber weiter­geben. Ergeben sich Erkennt­nisse über Auswir­kungen auf die Patien­ten­si­cherheit bei Medizin­pro­dukten, müssen diese eskaliert und behoben werden. In der Regel werden die Produkt­ver­ant­wort­lichen bzw. Betreiber von den Herstellern informiert.

Ein IT-Sicher­heits­konzept wird notwendig

Für die Zulassung müssen Hersteller nachweisen, dass sie in der Lage sind, sichere Produkte zu entwi­ckeln – das beginnt mit Security by Design, das späteren Schwach­stellen im Betrieb vorbeugt und Secure Coding. Außerdem muss das Produkt in der späteren Anwendung für den Zulas­sungs­zeitraum sicher sein – das umfasst vor allem das Schwach­stel­len­ma­nagement. Neue Hersteller, die medizi­nische Produkte auf den Markt bringen wollen, müssen an die Hand genommen werden, um den Zulas­sungs­prozess und seine Rahmen­be­din­gungen zu verstehen; etablierte benötigen fachliche bezie­hungs­weise inhaltlich Unter­stützung für den Bereich der IT-Sicherheit und den Aufbau neuer Prozesse.

Ein Partner wie die SRC GmbH kann im Sicher­heits­prozess, bei der Erstellung und dem Ausbau des IT-Sicher­heits­kon­zepts unter­stützen: Dieses muss gemäß dem Questi­on­naire IT Security for Medical Devices der IG-NB erstellt werden. Zunächst erfolgt dabei die Schutz­be­darfs­fest­stellung. Dem schließen sich eine Bedro­hungs­analyse und eine Risiko­analyse mit geeig­neten Maßnahmen zur Vermeidung von Gefähr­dungen für Patienten, Anwender und Dritte an. Schwach­stellen und ihr Schad­po­tenzial werden bewertet. Außerdem muss das Sicher­heits­konzept dauerhaft in einer konti­nu­ier­lichen Ausein­an­der­setzung oder ereig­nis­ba­siert aktua­li­siert werden, um den gesamten Lebens­zyklus eines Produkts abzudecken. In den isolierten Systemen früherer Zeit war die IT nach der Markt­ein­führung dagegen keinen Änderungen mehr unterworfen.

Der formale Zulas­sungs­prozess ist das Kernge­schäft des Bonner Unter­nehmens. Man kennt hier zum einen die Probleme der Hersteller, versteht aber auch die Denkweise der prüfenden, bezie­hungs­weise der benannten Stelle, und kann als Vermittler auftreten. Die Priorität der Hersteller liegt meist auf einer Verkürzung der Zulas­sungszeit auf ein Minimum und damit auf einer schnellen Time to Market. Das gelingt mit einem Partner schneller. SRC weiß, was die einzu­rei­chenden Dokumente beinhalten müssen, kann ihre Eignung prüfen, darüber die notwendige Qualität und den Reifegrad sicher­stellen und Rückfragen vermeiden.

IT-Sicherheit fürs Medizinprodukt

Das Gesund­heits­wesen ist ein komplexes System zur Kranken­ver­sorgung und Gesund­erhaltung. Es ist geprägt von einem überdurch­schnittlich hohen Bedarf an Infor­mation, Dokumen­tation und Kommu­ni­kation. Gleich­zeitig besteht ein außer­or­dentlich ausge­prägter Anspruch an die Integrität und Vertrau­lichkeit der Daten, so wie die Verfüg­barkeit medizi­ni­scher Versorgungsprozesse.

Mit der Neufassung der MDR rückt bei der Zulassung von Medizin­pro­dukten die IT-Sicherheit in den Fokus. Hersteller müssen diese während der Entwicklung und später dauerhaft beim Einsatz im Feld sicher­stellen können und damit die Patien­ten­si­cherheit gewähr­leisten. Notwendig wird dafür ein IT-Sicher­heits­konzept mit Bestand­teilen wie Risiko- und Schwach­stel­len­ma­nagement – eine Dauer­aufgabe, da neue Risiken konti­nu­ierlich bewertet werden müssen. Für Hersteller ist das mit dem Aufbau neuer Kompe­tenzen verbunden – hier kann ein externer Partner unterstützen.

Die SRC Security Research & Consulting GmbH aus Bonn bündelt aktuelles Know-how der Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie und ihrer Sicherheit. Entstanden aus der Kredit­wirt­schaft stellt die IT-Sicher­heits­experte SRC ein zentrales Binde­glied zwischen Forschung und Produkten bezie­hungs­weise Dienst­leis­tungen dar.

Dieser Artikel ist bei Medizin und Technik am 21. Februar erschienen.

Digitale Identi­täten im Gesund­heits­wesen – Ein Überblick

Digitale Identi­täten im Gesund­heits­wesen – Ein Überblick

Digitale Identi­täten können verschie­denste Ausprä­gungen haben. Alle haben ihre Berech­tigung und alle haben ihre Vor- und Nachteile. Die einen sind besonders komfor­tabel in der Nutzung, andere sind besonders sicher, wieder andere besonders innovativ. Welche Ausprägung ist für das deutsche Gesund­heits­wesen die beste Wahl? Gibt es überhaupt die eine Lösung? Aktuell existieren verschiedene Ausprä­gungen und zukünftig kommt noch eine weitere hinzu.

Digitale Identi­täten sind Voraus­setzung für die Nutzung digitaler perso­na­li­sierter Dienste. So auch im Gesund­heits­wesen. Wer zum Beispiel eine elektro­nische Patien­tenakte (ePA) nutzt, möchte in dieser vermutlich seine eigenen Gesund­heits­daten wieder­finden und nicht die Daten einer anderen Person. Noch weniger ist es gewünscht, dass die eigene Patien­tenakte unberechtigt von anderen Personen einge­sehen werden kann. Damit das ePA-Akten­system den Zugriff auf die Akten korrekt steuern kann, müssen diese einer Identität zugeordnet sein, einer digitalen Identität des Versicherten.

Für die Gestaltung der digitalen Identi­täten im Gesund­heits­wesen ist die gematik GmbH zuständig. Diese wurde bereits im Jahr 2005 auf gesetz­licher Basis (vgl. SGB V) gegründet und erhielt in diesem Zuge die Aufgabe der Etablierung der Telema­tik­in­fra­struktur (TI) für die sichere digitale Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens.

Zurzeit existieren verschiedene Ausprä­gungen digitaler Identi­täten in der TI. Am weitesten verbreitet ist die digitale Identität in Form eines krypto­gra­fi­schen Schlüssels in Verbindung mit einem Zerti­fikat aus der Public Key Infra­struktur (PKI) der TI, welcher auf einer perso­nen­be­zo­genen Smartcard gespei­chert ist. Im Fachportal der gematik findet man unter dem Titel „Smart­cards in der TI“ eine gute Übersicht, über die in der TI verwen­deten Smartcards.

Smart­cards in der TI

Die wohl bekann­teste Smartcard in diesem Kontext ist die elektro­nische Gesund­heits­karte (eGK), die in Deutschland alle gesetzlich Versi­cherten von ihrer Kranken­kasse bekommen. Die eGK dient dem Versi­cherten zum einen als Kranken­ver­si­che­rungs­nachweis, zum anderen kann sie vom Versi­cherten zur Authen­ti­sierung gegenüber der Fachdienste der TI wie der ePA oder dem elektro­ni­schen Rezept (E‑Rezept) verwendet werden.

Neben der eGK existieren in der TI noch weitere Smart­cards wie der Heilbe­rufs­ausweis (HBA), der die digitale Identität eines Leistungs­er­bringers (z. B. Arzt) speichert, die SMC‑B, die als Insti­tu­ti­ons­karte die digitale Identität einer Leistungs­er­brin­ger­insti­tution (z.B. Arztpraxis) speichert sowie geräte­spe­zi­fische Smart­cards für den Konnektor (gSMC‑K) oder eHealth-Terminals (gSMC-KT).

Mit der ePA kam der erste Fachdienst in die TI, auf den der Versi­cherte von seinem eigenen Endgerät aus über das Internet zugreifen konnte. Die in der Akte gespei­cherten Patien­ten­daten gehören zu den besonders schüt­zens­werten perso­nen­be­zo­genen Daten nach Artikel 9 der DSGVO. Die Sensi­ti­vität dieser Daten erfordert einen entspre­chend hohen Zugriffs­schutz. Hierzu gehört auch das Vertrau­ens­niveau der Authen­ti­fi­zierung des Nutzers. Um das notwendige Vertrau­ens­niveau bei der Authen­ti­fi­zierung des Versi­cherten zu erreichen, wurde die Authen­ti­fi­zierung mittels der eGK spezi­fi­ziert. Hierbei nutzt der Versi­cherte sein persön­liches Endgerät und sein ePA Frontend des Versi­cherten (ePA FdV). Während der Authen­ti­fi­zierung sendet das Akten­system in einem Challenge-Response-Protokoll eine Zufallszahl. Der Versi­cherte hält seine NFC-fähige eGK an sein NFC-fähiges Endgerät und signiert mit dem Schlüs­sel­ma­terial auf der eGK die Zufallszahl. Die Signatur kann vom Akten­system verifi­ziert werden und stellt den Nachweis der erfolg­reichen Authen­ti­fi­zierung dar. Dieser Prozess setzt neben einem kompa­tiblen Endgerät eine NFC-fähige eGK und die Kenntnis der PIN voraus. Die Verwendung eines zusätz­lichen Hardware-Tokens wie einer Smartcard stellt außerdem bis heute eine Hürde bei der Nutzung dar. Um diesem Umstand vorbeugend zu begegnen, hat die gematik bereits zur Einführung der ePA auch die sogenannte Alter­native Versi­cher­ten­iden­tität eingeführt.

Die Alter­native Versichertenidentität

Die Alter­native Versi­cher­ten­iden­tität (al.vi) verlagert die Signatur der Zufallszahl im Challenge-Response-Verfahren zwischen Akten­system und Frontend von der eGK zu einem Signa­tur­dienst. Beim Signa­tur­dienst ist für jeden Nutzer ein eigener Signa­tur­schlüssel gespei­chert, dessen Signa­turen wiederum über ein Zerti­fikat aus dem Vertrau­ensraum der TI verifi­zierbar sind. Um den Signa­tur­schlüssel zu verwenden, muss der Nutzer sich beim Signa­tur­dienst authen­ti­sieren. Hierbei können beliebige Authen­ti­fi­zie­rungs­ver­fahren verwendet werden, die das Vertrau­ens­niveau von mindestens substan­ziell gemäß eIDAS-VO erfüllen. Somit können auch Verfahren ohne zusätz­liche Hardware verwendet werden. Der Signa­tur­dienst hat gegenüber der eGK den sicher­heits­tech­ni­schen Nachteil, dass der Versi­cherte den Signa­tur­schlüssel nicht mehr unmit­telbar unter seiner Kontrolle hat.

Der Identity Provider-Dienst

Mit der Einführung des E‑Rezepts setzte die gematik erstmals auf das Modell eines Identity Provider-Dienstes (IDP-Dienst), der heute auch zentraler IDP oder Smartcard-IDP genannt wird. Die Idee dahinter ist, die Funktio­na­lität der Nutzer-Authen­ti­fi­zierung vom Fachdienst zu lösen und diese vom IDP-Dienst durch­führen zu lassen. Der IDP-Dienst stellt dem Fachdienst dann auf Basis von OpenID Connect eine Authen­ti­fi­zie­rungs­be­stä­tigung bereit. Auf diese Weise erfüllt jeder Dienst seinen fachlichen Zweck. Außerdem kann der IDP-Dienst zumindest in der Theorie auch die Authen­ti­fi­zierung der Nutzer für weitere Fachdienste, etwa für die ePA übernehmen. Die Funktio­na­lität der Authen­ti­sierung muss somit nicht für jeden Fachdienst neu spezi­fi­ziert und imple­men­tiert werden und der Nutzer kann seine bestehende Regis­trierung beim IDP-Dienst wieder­ver­wenden. Da für die Authen­ti­fi­zierung beim IDP-Dienst wiederum die eGK verwendet werden muss, liegt hier die gleiche digitale Identität zugrunde wie zuvor bei der ePA. Zwar kann der Nutzer, je nach Eigen­schaften seines Endgeräts nach initialer Identi­fi­zierung auch biome­trische Verfahren für die Authen­ti­sierung nutzen, muss sich (außer bei wenigen geeig­neten Endge­räten) aber zum Erhalt des Sicher­heits­ni­veaus regel­mäßig auch mit der eGK authentisieren.

Fasttrack

Um dem Versi­cherten einen ähnlich komfor­tablen Zugang zum E‑Rezept wie zur ePA zu ermög­lichen, wurde die Lösung Fasttrack entwi­ckelt. Hierbei wird der IDP-Dienst mit dem Signa­tur­dienst der ePA gekoppelt, so dass eine Authen­ti­fi­zierung über die al.vi möglich wird. Voraus­setzung für die Nutzung ist aber, dass der Versi­cherte über eine ePA verfügt und die al.vi einge­richtet hat.

Föderiertes Identi­täts­ma­nagement

Ende 2020 veröf­fent­lichte die gematik das White­paper Arena für digitale Medizin und kündigte darin unter anderem die TI 2.0 an. In diesem Zusam­menhang wurde ein weiteres Modell für digitale Identität vorge­stellt, das föderierte Identitätsmanagement.

Beim föderierten Identi­täts­ma­nagement gibt es nicht mehr einen zentralen IDP-Dienst, sondern eine Menge von sogenannten sekto­ralen Identity Providern (sektorale IDP), die in einer Föderation organi­siert sind. Mitunter wird auch von dezen­tralen IDPs gesprochen. Die Grundlage bildet, wie schon beim zentralen IDP, wieder OpenID Connect. Dies gilt gleicher­maßen für die Föderation, welcher der OpenID Connect Federation Standard zugrunde liegt. Die sekto­ralen IDPs sollen von den Kranken­kassen bereit­ge­stellt werden. Die Idee: jede Kranken­kasse verwaltet die digitalen Identi­täten ihrer Versi­cherten, führt die Authen­ti­fi­zierung der Versi­cherten durch und bestätigt diese gegenüber den Fachdiensten in der TI und zukünf­tigen TI 2.0. Das föderierte Identi­täts­ma­nagement soll dabei die Vorgaben aus § 291 SGB V umsetzen, wonach die gesetz­lichen Kranken­ver­si­che­rungen ihren Versi­cherten ab 01.01.2023 auf Verlangen eine digitale Identität zur Verfügung stellen müssen. Da die finalen Spezi­fi­ka­tionen zum föderierten Identi­täts­ma­nagement Mitte Dezember 2022 noch nicht veröf­fent­licht sind, wird die tatsäch­liche Einführung dieser digitalen Identi­täten aber wohl noch etwas dauern.

Fazit

In der TI gibt es aktuell verschiedene Ausprä­gungen von digitalen Identi­täten. Mit der Einführung der TI 2.0 könnte das föderierte Identi­täts­ma­nagement die anderen Ausprä­gungen verdrängen. Dies scheint auch der Gesetz­geber zu planen. So heißt es im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Moder­ni­sie­rungs-Gesetz (DVPM), dass „die digitalen Identi­täten in gleicher Weise wie die elektro­nische Gesund­heits­karte zur Authen­ti­sierung des Versi­cherten im Gesund­heits­wesen und als Versi­che­rungs­nachweis“ dienen sollen. Nach Stand der aktuell veröf­fent­lichten Entwürfe der Spezi­fi­ka­tionen spielt die eGK zur Authen­ti­sierung des Versi­cherten aber auch im föderierten Identi­täts­ma­nagement weiterhin eine Rolle. Vorerst werden wohl alle beschrie­benen Ausprä­gungen digitaler Identi­täten ihre Relevanz für eine funktio­nie­rende TI und einem zunehmend digitalen Gesund­heits­wesen behalten.

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Autor: Nico Martens, Berater SRC Security Research & Consulting GmbH

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Patrick Schulze

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Anwen­dungs­be­reiche von Digital Identities: Physische Identi­täten digital reprä­sen­tieren – und schützen

Anwen­dungs­be­reiche von Digital Identities:

Physische Identi­täten digital reprä­sen­tieren – und schützen

 

Mit der aktuellen Weiter­ent­wicklung der europäi­schen Verordnung über elektro­nische Identi­fi­zierung und Vertrau­ens­dienste (eIDAS) kann europaweit eine anerkannte und sichere digitale Identität kommen. Digitale Identi­täten sind dabei schon lange gang und gäbe – vom E‑Mail-Account, über Social Media bis zu digitalen Behör­den­gängen: Die Nutzung digitaler Dienste erfordert einen Identi­täts­nachweis. Die dafür nötige Identi­fi­kation und Authen­ti­fi­zierung ist abhängig vom dafür genutzten Dienst an verschiedene Schutz­ni­veaus gekoppelt. Unter­nehmen, die Dienste anbieten wollen, für die digitale Identi­täten notwendig sind – für Mitar­beiter, Partner und Kunden – müssen die Voraus­set­zungen kennen.

Eine digitale Identität stellt die digitale Reprä­sen­tation einer physi­schen Identität dar. Letztere kann ein Mensch sein, aber auch eine Insti­tution, eine Maschine oder ein Server. Im Gesund­heits­wesen können z. B. Praxen, Kranken­häuser oder Apotheken eine digitale Identität erhalten. Sie stellt in diesem Kontext eine Sammlung von Attri­buten in elektro­ni­scher Form dar, die eine natür­liche oder juris­tische Person charak­te­ri­sieren – das können Name, Adresse und Geburts­datum sein, aber auch Benut­zername oder Email­adresse. Eine digitale ID muss eindeutig sein, da sie sonst nicht zuordenbar ist; der Prozess der ursprüng­lichen Identi­fi­zierung wird ins Digitale übertragen– für die Erst-Identi­fi­kation benötigt es eine Regis­trierung; die Wieder­erkennung erfolgt durch die Authen­ti­fi­zierung. Aus gesell­schaft­licher Perspektive gibt es drei Formen von Identi­täten: Echte, selbst­kon­stru­ierte und anonyme, wobei Letztere zum Beispiel auf Social Media eine teilweise kontro­verse Rolle spielen.

Einsatz­mög­lich­keiten digitaler Identitäten

Digitale Identi­täten sind als Grundlage bzw. digitale Reprä­sen­tation für digitale Dienste und Prozesse notwendig. Sie kommen überall dort zum Einsatz, wo digitale Dienste angeboten werden und perso­na­li­siert sind, was die Erhebung, Speicherung und Verar­beitung von Daten erfordert. Digitale Dienste haben diverse Ausprä­gungen – vom Social-Media-Benut­zer­konto, über Online-Accounts im E‑Commerce, bis hin zum Online-Banking oder digitalen Behör­den­gängen über eGovernment-Angebote. Wie beim Perso­nal­ausweis kann der Anwen­dungs­be­reich einer digitalen Identität über eine reine Identi­fi­kation hinaus­gehen und zum Beispiel eine Alters­prüfung möglich sein.

Die zuneh­mende Digita­li­sierung erschließt weitere Einsatz­mög­lich­keiten einer digitalen Identität: Die europäische eIDAS (Verordnung über elektro­nische Identi­fi­zierung und Vertrau­ens­dienste) schafft hier einheit­liche Rahmen­be­din­gungen für die Nutzung elektro­ni­scher Identi­fi­zie­rungs­mittel und Vertrau­ens­dienste über Grenzen hinweg. 2020 wurde die Überar­beitung der eIDAS-Richt­linie gestartet, sie ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, europaweit ein sicheres EU-Identity-Wallet anzubieten. Die eID ist damit das virtuelle Pendant eines Ausweises. Sie soll eine Identi­fi­kation und Authen­ti­fi­zierung ermög­lichen, eine Überprüfung der Gültigkeit durch Dritte sowie die sichere Speicherung und Darstellung der Identi­täten. Außerdem soll sie es erlauben, quali­fi­zierte elektro­nische Signa­turen zu generieren. Dieses digitale Pendant zur Unter­schrift erlaubt auf digitaler Ebene rechts­gültige Vertragsabschlüsse.

Die eIDAS gibt auch vor, dass die EU-Mitglied­staaten den Bürgern die digitale Identität zur Verfügung stellen müssen; auch die vorge­sehene Akzep­tanz­pflicht kann dazu beitragen, dass andere digitale Identi­täten wegfallen. Einkäufe im Ausland oder die Abholung eines Mietwagens könnten damit verein­facht werden, da die digitale Identität Prozesse effizi­enter macht. Denn digitale Dienste sind im Vergleich zu analogen Prozessen mit einer Kosten­re­duktion verbunden; der User profi­tiert stark von einer einfa­cheren und beque­meren Handhabung, etwa, wenn sich Behör­den­gänge von zu Hause aus erledigen lassen.

Anders als bei digitalen Identi­täten über Google oder Facebook kann durch die Behörden sicher­ge­stellt werden, dass der Daten­schutz nach DSGVO einge­halten wird. Im Gesund­heits­wesen sollen digitale Identi­täten auf dem Smart­phone perspek­ti­visch die elektro­nische Gesund­heits­karte ablösen – aktuell kann dies aber noch nicht reali­siert werden.

Sicherheit und Schutz des Users 

Ein mögliches Angriffs­sze­nario, das digitale Identi­täten in beson­derem Maße betrifft, ist der Diebstahl in Form von Imper­so­nation bzw. Identi­täts­dieb­stahl. Das Schadens­po­tenzial reicht dabei von Hasskom­men­taren auf Social Media bis zum Zugriff und Missbrauch von persön­lichen Daten etwa bei Bankge­schäften oder vertrau­lichen Gesund­heits­daten. Während der analoge Perso­nal­ausweis den Missbrauch durch Diebe wegen des darauf abgebil­deten Fotos limitiert, sieht der Fall online anders aus. Die digitale Identität muss also besonders geschützt werden. Schutz­maß­nahmen können zum Beispiel sichere Passwörter sein oder eine Zweifaktor-Authen­ti­fi­zierung, wie sie bereits im Online-Banking zum Beispiel mit Passwort einer­seits und zusätz­licher TAN-Generierung auf einem externen Gerät anderer­seits statt­findet. Der Hardware­token in Smart­cards stellt als zerti­fi­zierte Ausführung ein Höchstmaß an Sicherheit dar.

Standar­di­sierte Vertrauensniveaus

Das Sicher­heits­niveau hängt vom Einsatz­zweck der digitalen Identität ab und wird in der Durch­füh­rungs­ver­ordnung (EU) 2015/1502 geregelt. So liegen zum Beispiel im Online-Banking oder im Gesund­heits­be­reich besonders sensible, perso­nen­be­zogene Daten vor, die eines hohen Schutz­ni­veaus bedürfen. Die Verordnung definiert drei standar­di­sierte Vertrau­ens­ni­veaus: niedrig, substan­tiell und hoch. Ein niedriger Schutz­bedarf entspricht einer Ein-Faktor-Authen­ti­fi­zierung, wie sie in Social Networks oder Foren geläufig ist. Substan­ziell wird der Schutz durch die bereits genannte Zwei-Faktor-Authen­ti­fi­zierung. Ein hoher Schutz, wenn etwa Gesund­heits­daten betroffen sind, muss aller­dings noch stärker abgesi­chert sein, zum Beispiel mit einem Pass samt Foto und biome­tri­schen Merkmalen. So können Identi­fi­zie­rungen über Video-Ident- oder Post-Ident­ver­fahren erfolgen.

Je höher das Sicher­heits­niveau, desto kompli­zierter gestaltet sich aller­dings dessen technische Umsetzung. So bringen hochpreisige Smart­phones zerti­fi­zierte Sicher­heits­kom­po­nenten mit – während in günsti­geren Endge­räten jedoch minder­wer­tigere biome­trische Sensoren verbaut werden, die leicht manipulier- oder überbrückbar sind. Sie verfügen also über keine geschützten Speicher­be­reiche. Smart­cards in Gesund­heits­karten können dagegen mit ihren Chip-Prozes­soren krypto­gra­fi­sches Schlüs­sel­ma­terial verwenden und speichern. Damit stellen die dahin­ter­lie­genden Infra­struk­turen die Echtheit sicher.

Das Zukunfts­po­tenzial digitaler Identitäten

Die Digita­li­sierung nimmt zu, all ihre Dienste erfordern eine digitale Identität und diese sind bereits weit verbreitet: Im Schnitt hat jeder Bürger 90 digitale Identi­täten. Dabei können digitale und analoge Welt verschmelzen, etwa, wenn Zutritts­kon­trollen in Unter­nehmen digita­li­siert sind und den Nachweis einer digitalen Identität erfordern, oder wenn in Arztpraxen die Gesund­heits­karte als ID einge­lesen wird. Hier werden Medien­brüche als Hemmnis wahrge­nommen, etwa wenn Papier­do­ku­mente als Scans bei Kranken­kassen einge­reicht werden sollen. Digitale Identi­täten und die damit mögliche Zuordnung machen die Digita­li­sierung solcher Prozesse überhaupt erst möglich. Im Bereich eHealth können Ärzte so z. B. Rechnungen und Rezepte digital signieren und versenden.

Unter­nehmen wiederum können digitale Identi­täten in der Breite für Kunden und Mitar­beiter, Endkunden oder Partner nutzen. Damit kann zum Beispiel die Urlaubs­be­an­tragung über ein Portal erfolgen. Nicht zu vernach­läs­sigen sind auch denkbare Anwen­dungs­mög­lich­keiten für die Kunden­bindung: Denn über digitale Dienste, die Kunden nutzen, lassen sich nicht zuletzt Infor­ma­tionen über deren Verhalten gewinnen – um damit das eigene Angebot besser zuschneiden und optimieren zu können. Dabei müssen sich Unter­nehmen der verschie­denen Sicher­heits­ni­veaus aller­dings zwingend bewusst sein. Nutzer­freund­lichkeit ist zwar wichtig –  ebenso aber auch der digitale Schutz vor Identitäts- und Datenraub. Ist dieser nicht gewähr­leistet, können gravie­rende Auswir­kungen die Folgen sein. Ein Beratungs­un­ter­nehmen wie die SRC GmbH kann hier helfen, Lösungen – kosten­pflichtige wie open source – zu beleuchten, Zerti­fi­zie­rungen zu prüfen und die Konfor­mität und damit Rechts­si­cherheit sicherzustellen.

Fazit

Ohne digitale Identi­täten läuft im Internet nichts – digitale Dienste erfordern initial eine Identi­fi­kation des Users und für die Weiter­nutzung eine Authen­ti­fi­zierung zum Beispiel über Passwörter mit zusätz­licher TAN-Generierung im Rahmen von Multi­faktor-Verfahren. Von der Art des Dienstes und der dabei genutzten Daten hängen die Erfor­der­nisse an die Sicherheit ab, die über drei Niveaus sicher­ge­stellt wird. Unter­nehmen, die digitale Dienste nutzen wollen, müssen deswegen die Voraus­set­zungen kennen um die Anwen­dungs­po­ten­ziale für Kunden, Partner oder Liefe­ranten zu nutzen.

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Autor: Nico Martens, Berater SRC Security Research & Consulting GmbH

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SRC unter­stützt ID:Smart Workshop 2023 – Call for Papers veröffentlicht

Am 21. und 22. Juni 2023 findet nach zweijäh­riger Pause der

ID:Smart Workshop 2023

in Darmstadt statt. Wegen der Auszeit durch die Corona Pandemie wird der Workshop in diesem Jahr ausnahms­weise im Juni durch­ge­führt und soll ab 2024 wieder zur „gewohnten“ Zeit im Frühjahr stattfinden.

Mögliche Beiträge zu den im hier verfüg­baren Call for Paper genannten Themen können bis Ende Februar einge­reicht werden.

Hinweise zur Anmeldung und zum Programm finden sie auf der Webseite des ID:Smart Workshops.

SRC GEAR

SRC wird Teil des GEAR (Global Executive Assessor Roundtable)!

PCI SSC und SRC

Das Payment Card Industry Security Standards Council (PCI SSC) ist ein globales Forum, welches Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­stan­dards für sichere Zahlungen entwi­ckelt und deren Anwendung voran­treibt. Es ist verant­wortlich für 15 weltweit anerkannte und verbreitete Standards zur Absicherung von elektro­ni­schen Zahlver­fahren – von der Zahlkar­ten­pro­duktion und ‑herausgabe über die Zahlung am Point of Interest oder in Web & App bis hin zur Abwicklung der Zahlungen im Hinter­grund. SRC prüft die Nutzung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­stan­dards seit Gründung des PCI SSC im Rahmen entspre­chender Audits und Produktprüfungen.

Das PCI SSC legt Wert auf den Austausch zwischen verschie­denen Stake­holdern und nutzt dafür verschiedene Gremien und Aktivi­täten. SRC hat sich bisher im Rahmen von Special Interest Groups und Task Forces sowie durch die Teilnahme an Community Meetings und Request for Comment-Phasen beteiligt.

Global Executive Assessor Roundtable

Das PCI SSC gibt seit 2018 im Global Executive Assessor Round­table (GEAR) erfah­renen Audit-Unter­nehmen die Möglichkeit, seine obere Führungs­ebene zu beraten.

Wir freuen uns, dass unser Unter­nehmen dieses Jahr mit ausge­wählt wurde, im Rahmen dieser verant­wor­tungs­vollen Mitglied­schaft eine der Schnitt­stellen zwischen der Führung des PCI SSC selbst und der Führung der Auditie­rungs­ge­sell­schaften zu bekleiden. Hierdurch können wir unsere jahre­lange Erfahrung zukünftig auf direktem Wege einbringen.

Die Ernennung gilt für die kommenden zwei Jahre und gibt uns die Möglichkeit, an der Weiter­ent­wicklung von Vorgaben für Audit-Verfahren, neue Schulungs­pro­gramme und Quali­fi­ka­ti­ons­an­for­de­rungen zukünf­tiger Auditie­render einfluss­gebend mitzu­wirken. Weitere Aufga­ben­be­reiche der GEAR sind unter anderem, Möglich­keiten zu finden, das Engagement von Auditie­renden in aufstre­benden und neuen Märkten zu fördern, und die Fähig­keiten und Fertig­keiten von Auditie­renden im Sinne eines Mehrwerts für Zahlungs­ver­kehrs-Unter­nehmen zu optimieren.

Wir sind stolz, in diesen Kreis aufge­nommen worden zu sein, und sehen darin eine Anerkennung unserer bishe­rigen Leistung und Relevanz auf dem Markt der Zahlungs­ver­kehrs­si­cherheit. Zugleich sind wir uns unserer Verant­wortung bewusst, die Stell­ver­tretung für eine große Gemein­schaft an Auditie­rungs­ge­sell­schaften wahrzu­nehmen, und nehmen dies als zusätz­lichen Ansporn für die Zukunft.

Link zum GEAR: https://www.pcisecuritystandards.org/about_us/global_executive_assessor_roundtable/

SRC TeleTrusT

SRC ist Mitglied im Bundes­verband IT Sicherheit (TeleTrusT)

SRC hat sich zu Beginn des Jahres dem Bundes­verband IT Sicherheit (TeleTrusT) angeschlossen.

Der Bundes­verband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompe­tenz­netzwerk, das in- und auslän­dische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung, Beratung und Wissen­schaft sowie thema­tisch verwandte Partner­or­ga­ni­sa­tionen umfasst.

Aufgrund der permanent ändernden Anfor­de­rungen im Bereich IT-Sicherheit ist es für SRC von Bedeutung, dass sich ihre Experten regel­mäßig über neue Notwendig­keiten, Techniken, Prozesse und Regularien infor­mieren und austau­schen müssen.

TeleTrusT bietet hierfür insbe­sondere gute Voraus­set­zungen, da neben dem Austauch der Experten aus der Wirtschaft auch der Kontakt zu Politik und Wissen­schaft herge­stellt ist.

SRC wird sich mit ihrer breit gefächerten Expertise in die verschie­denen Arbeits­gruppen der TeleTrusT einbringen und so dem Stellenwert der IT-Sicherheit in Deutschland und Europa weitere Bedeutung zu geben.

SRC Alsterwerkstatt Menschen mit Handicap

SRC unter­stützt Menschen mit Handicap im Rahmen der Hardware-Lieferung

Seit nun mehr zwei Monaten koope­riert SRC mit der gemein­nüt­zigen GmbH alster­arbeit in Hamburg. Dort sind Menschen mit Handicap beschäftigt und bearbeiten Aufträge zur indivi­du­ellen Konfektion von Computer-Hardware. So nehmen sie am Arbeits­leben teil und erfahren persön­liche beruf­liche Verwirklichung.

Die alster­arbeit gGmbH in Hamburg

Die alster­arbeit gGmbH hat sich im Jahr 2000 aus den Alster­dorfer Werkstätten und den Tages­för­der­stätten zum Beschäf­ti­gungs­träger alster­arbeit zusammen geschlossen. Im Jahr 2005 erfolgte die Umwandlung in die heutige alster­arbeit gemein­nützige GmbH. Ihr Ziel: Menschen mit Handicap ihren Wünschen, Fähig­keiten und Fertig­keiten entspre­chende Beschäf­ti­gungs­an­gebote zu machen. So können diese Mitmen­schen voll am Berufs­leben teilhaben.

IT-Fertigung in der alsterarbeit-it

Die alster­kontec bildet dabei die Betriebs­stätte für Konfek­tio­nierung, Montage und Technik der alster­arbeit in Hamburg. Neben einer breiten Spanne verschie­denster Dienst­leis­tungen bietet die alster­kontec auch den Bereich IT-Fertigung an, die alster­arbeit-it.
Dabei handelt es sich um eine Manufaktur für quali­tativ hochwertige und zuver­lässige IT-Hardware. Neben der Produktion von Computern der Eigen­marke PAOLA, welche nach DIN ISO 9001:2008 zerti­fi­ziert sind, übernehmen die IT-Teams außerdem die Endfer­tigung und indivi­duelle Konfi­gu­ration von Notebooks namen­hafter Herstelller wie DELL und LENOVO.

SRC-Mitar­beiter empfiehlt alster­arbeit gGmbH

Die Zusam­men­arbeit mit der alster­arbeit gGmbH entstand durch eine private Empfehlung aus dem Mitar­bei­ter­kreis von SRC. Als die SRC-Geschäfts­führung von der tadel­losen Arbeit der bei der alster­arbeit gGmbH beschäf­tigten Menschen erfuhr, entschied sie sich ohne Zögern dafür, die Bestellung und Lieferung von Notebooks zukünftig über die alster­arbeit-it abzuwi­ckeln, um so die gemein­nützige Arbeit der gGmbH zu unter­stützen und selbst­ver­ständlich die dort arbei­tenden Menschen mit Handicap zu fördern.
Eine Quali­täts­ab­wei­chung zu klassi­schen Liefe­ranten und Händlern, ob in der Hardware oder in der Liefe­rungs­ab­wicklung, gibt es nicht – ganz im Gegenteil. Die an SRC durch die alster­arbeit-it gelie­ferte Hardware zeichnet sich durch Zuver­läs­sigkeit und hohe Qualität aus. Dies nicht zuletzt dadurch, dass die IT-Teams der alster­arbeit-it neben hochmo­ti­vierten und ausge­zeichnet betreuten Mitar­beitern auch über Spezia­listen für Vertrieb und Projekt­ab­wicklung verfügen und diese mit Know-how und Flexi­bi­lität ihren Kunden bei der Planung und Reali­sierung ihrer Projekte zur Seite stehen. Sollte es doch einmal zu Problemen mit der Hardware kommen, schafft das alster­arbeit-it tech center in Bad Oldesloe, 30 Automi­nuten von Hamburg entfernt, schnell profes­sio­nelle Abhilfe durch das erfahrene Service-Team.

Für mehr Infor­ma­tionen über die Arbeit der gemein­nüt­zigen GmbH besuchen Sie die Webseite der alster­arbeit gGmbH und deren Bereich IT-Fertigung.