Das elektronische Wertpapier: Ein zukunftsweisender Schritt in Richtung digitaler Kapitalanlagen
Bislang konnten Wertpapiere ausschließlich als physische Urkunde erworben werden. Seit Anfang Juni 2021 bietet sich nun mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) eine papierlose, digitale Alternative für Anleger und Emittenten.
Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG)
Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) soll insbesondere das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere öffnen. Anleger und Emittenten können nun frei zwischen der klassischen Papierurkunde oder der digitalisierten Form wählen. Das Gesetz sieht darüber hinaus ein zentrales elektronisches Wertpapierregister für die Eintragung der digitalisierten Wertpapiere vor. Das derzeit stark in den Vordergrund tretende Kryptoverwahrgeschäft blieb im eWpG keineswegs unberücksichtigt. Dieses sieht die gesetzliche Einführung von Kryptowertpapieren, etwa z.B. auf Blockchain- oder allgemein auf DLT-Basis, ausdrücklich vor. Dafür wird ein eigenes Kryptowertpapierregister geschaffen, dessen Führung nun als weitere Finanzdienstleistung unter Aufsicht der BaFin im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) reguliert ist. Zur Schaffung von Rechtssicherheit soll das eWpG durch eine „Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)“ konkretisiert werden. Ein Referentenentwurf der eWpRV des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt bereits vor.
Neue Chancen durch das Zusammenspiel innovativer Technologien
Kryptowährungen und insbesondere Kryptoverwahrgeschäfte gehören nach wie vor zu den brandheißen Digitalisierungsthemen. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde das Kryptoverwahrgeschäft Anfang 2020 als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Damit wurden neue Marktchancen im Bereich der Dienstleistungen rund um Kryptowährungen für Banken und Finanzdienstleister geschaffen. Die Emission von elektronischen Wertpapieren kann durch das neue eWpG auch durch Nutzung der Blockchain- oder DLT-Technologie erfolgen (Kryptowertpapiere). Damit verbunden sind neue (Finanz-)Dienstleistungen, für die einschlägige Fintechs schon bereitstehen. Allerdings bieten DLT-Anwendungen insbesondere IT-Dienstleistern im Bankenumfeld neue Chancen, zukunftsweisende Geschäftsfelder zu erschließen. Des Weiteren fiel im Sommer 2021 auch endgültig der Startschuss für den Digitalen Euro, dessen Einführung als Ergänzung zu etablierten Zahlverfahren dienen soll. Der Trend in Richtung einer weiteren Digitalisierung der Finanzwirtschaft wird durch die Einführung elektronischer Wertpapiere nun fortgesetzt.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission kürzlich ein digitales Finanzpaket auf den Weg gebracht, zu dessen Inhalt unter anderem ein eigener Regulierungsvorschlag für Krypto-Assets oder auch ein Pilot-Projekt für DLT-basierte Wertpapiere gehört.
Marktchancen erschließen und Herausforderungen gemeinsam meistern
Nicht nur Anleger sollten sich schon jetzt intensiv mit dieser neuen Thematik befassen. Insbesondere bietet sich Banken und Finanzdienstleister nun erneut die Chance, dieses zukunftsträchtige Marktsegment zu besetzen. Diese neuen Chancen führen jedoch auch zu neuen Herausforderungen. Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der elektronischen Wertpapiere, Kryptowährungen und des Digitalen Euros und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer Dienstleistungen. Wir informieren Sie gerne zu den Möglichkeiten, sich in diesem innovativen Sektor einzubringen und die neuen Herausforderungen gemeinsam zu meistern.