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SRC-Experte Dr. Botermann – Smart Contracts in der Finanzwelt

Viele adminis­trative Vorgänge, wie Versi­che­rungs- und Entschä­di­gungs­zah­lungen, könnten mittels Smart Contracts automa­ti­siert und effizient abgebildet werden. Unter Smart Contracts versteht man sogenannte „selbst­er­fül­lende Verträge“, die auf der Distri­buted-Ledger-Techno­logie (DLT) basieren. Die Trans­ak­tionen werden dann dezentral für alle Teilnehmer manipu­la­ti­ons­sicher und krypto­gra­phisch abgesi­chert gespeichert.

Bereits 2016 gab es Studien, die dieses Potential erkannten und mit einem flächen­de­ckenden Einsatz bereits im Jahr 2021 rechneten. Doch der Durch­bruch lässt trotz guter Voraus­set­zungen auf sich warten. Auch die Regula­torik – immer wieder ein Hemmnis für innovative Techno­logien – birgt nur noch wenig Unsicherheiten.

In seinem Beitrag Finanz­branche im Umbruch: Wer schneller lernt, gewinnt, der bei experten Report erschienen ist, gibt der SRC-Experte Dr. Benjamin Botermann einen Ein- und Überblick über Heraus­for­de­rungen und Chancen bei der Nutzung von Smart Contracts.

Zusam­men­ge­fasst kann festge­stellt werden, dass Smart Contracts es besonders in der Finanz­branche ermög­lichen, die Digita­li­sierung von Geschäfts­pro­zessen voran­zu­treiben. Klassische Finanz­in­stitute, die von den neuen dezen­tralen Modellen profi­tieren wollen, müssen sich jetzt ins Spiel bringen und nicht mehr nur vom Rande zuschauen. Institute, die jetzt den Aufbruch in die Welt des Krypto­ver­wahr­ge­schäfts wagen, erweitern ihre Kompe­tenzen , die für den Digita­li­sie­rungs­fort­schritt von hohem Wert sind.

Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der DLT, Smart Contracts, Krypto­währung und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihres Krypto­ver­wahr­dienstes. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzubringen.

eWpG

Das elektro­nische Wertpapier: Ein zukunfts­wei­sender Schritt in Richtung digitaler Kapitalanlagen

Bislang konnten Wertpa­piere ausschließlich als physische Urkunde erworben werden. Seit Anfang Juni 2021 bietet sich nun mit Inkraft­treten des Gesetzes zur Einführung von elektro­ni­schen Wertpa­pieren (eWpG) eine papierlose, digitale Alter­native für Anleger und Emittenten.

Das Gesetz zur Einführung von elektro­ni­schen Wertpa­pieren (eWpG)

Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Einführung elektro­ni­scher Wertpa­piere (eWpG) soll insbe­sondere das deutsche Recht für elektro­nische Wertpa­piere öffnen. Anleger und Emittenten können nun frei zwischen der klassi­schen Papier­ur­kunde oder der digita­li­sierten Form wählen. Das Gesetz sieht darüber hinaus ein zentrales elektro­ni­sches Wertpa­pier­re­gister für die Eintragung der digita­li­sierten Wertpa­piere vor. Das derzeit stark in den Vorder­grund tretende Krypto­ver­wahr­ge­schäft blieb im eWpG keineswegs unberück­sichtigt. Dieses sieht die gesetz­liche Einführung von Kryptowert­pa­pieren, etwa z.B. auf Block­chain- oder allgemein auf DLT-Basis, ausdrücklich vor. Dafür wird ein eigenes Kryptowert­pa­pier­re­gister geschaffen, dessen Führung nun als weitere Finanz­dienst­leistung unter Aufsicht der BaFin im Sinne des Kredit­we­sen­ge­setzes (KWG) reguliert ist. Zur Schaffung von Rechts­si­cherheit soll das eWpG durch eine „Verordnung über Anfor­de­rungen an elektro­nische Wertpa­pier­re­gister (eWpRV)“ konkre­ti­siert werden. Ein Referen­ten­entwurf der eWpRV des Bundes­mi­nis­te­riums der Finanzen und des Bundes­mi­nis­te­riums der Justiz und für Verbrau­cher­schutz liegt bereits vor.

Neue Chancen durch das Zusam­men­spiel innova­tiver Technologien

Krypto­wäh­rungen und insbe­sondere Krypto­ver­wahr­ge­schäfte gehören nach wie vor zu den brand­heißen Digita­li­sie­rungs­themen. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungs­richt­linie zur vierten EU-Geldwä­sche­richt­linie wurde das Krypto­ver­wahr­ge­schäft Anfang 2020 als neue Finanz­dienst­leistung in das KWG aufge­nommen. Damit wurden neue Markt­chancen im Bereich der Dienst­leis­tungen rund um Krypto­wäh­rungen für Banken und Finanz­dienst­leister geschaffen. Die Emission von elektro­ni­schen Wertpa­pieren kann durch das neue eWpG auch durch Nutzung der Block­chain- oder DLT-Techno­logie erfolgen (Kryptowert­pa­piere). Damit verbunden sind neue (Finanz-)Dienstleistungen, für die einschlägige Fintechs schon bereit­stehen. Aller­dings bieten DLT-Anwen­dungen insbe­sondere IT-Dienst­leistern im Banken­umfeld neue Chancen, zukunfts­wei­sende Geschäfts­felder zu erschließen. Des Weiteren fiel im Sommer 2021 auch endgültig der Start­schuss für den Digitalen Euro, dessen Einführung als Ergänzung zu etablierten Zahlver­fahren dienen soll. Der Trend in Richtung einer weiteren Digita­li­sierung der Finanz­wirt­schaft wird durch die Einführung elektro­ni­scher Wertpa­piere nun fortgesetzt.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission kürzlich ein digitales Finanz­paket auf den Weg gebracht, zu dessen Inhalt unter anderem ein eigener Regulie­rungs­vor­schlag für Krypto-Assets oder auch ein Pilot-Projekt für DLT-basierte Wertpa­piere gehört.

Markt­chancen erschließen und Heraus­for­de­rungen gemeinsam meistern

Nicht nur Anleger sollten sich schon jetzt intensiv mit dieser neuen Thematik befassen. Insbe­sondere bietet sich Banken und Finanz­dienst­leister nun erneut die Chance, dieses zukunfts­trächtige Markt­segment zu besetzen. Diese neuen Chancen führen jedoch auch zu neuen Heraus­for­de­rungen. Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der elektro­ni­schen Wertpa­piere, Krypto­wäh­rungen und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihrer Dienst­leis­tungen. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzu­bringen und die neuen Heraus­for­de­rungen gemeinsam zu meistern.

Startschuss für den Digitalen Euro

Start­schuss für den Digitalen Euro

Nach langer und inten­siver Diskussion auf europäi­scher Ebene erfolgte am 14. Juli 2021 der Start­schuss für den Digitalen Euro.  Zunächst werden im Rahmen einer zweijäh­rigen Unter­su­chungs­phase Kernfragen zu den Auswir­kungen auf die Finanz­sta­bi­lität und die Geldpo­litik sowie zu recht­lichen Rahmen­be­dingung und einer möglichen techni­schen Umsetzung geklärt. Ziel der Einführung des Digitalen Euros ist nach wie vor, den „Bedürf­nissen der Menschen in Europa“ gerecht zu werden und als Ergänzung zu bereits etablierten Zahlver­fahren zu dienen.

Eine finale Entscheidung über die Ausge­staltung des Digitalen Euros wird dann nach der Unter­su­chungs­phase Mitte 2023 erwartet.

„Wir werden mit dem Europäi­schen Parlament und anderen europäi­schen Entschei­dungs­trägern in einen Dialog treten und sie regel­mäßig über unsere Ergeb­nisse infor­mieren. Privat­per­sonen, Händler und der Zahlungs­ver­kehrs­sektor werden ebenfalls einbe­zogen“, sagte Fabio Panetta (Mitglied des EZB-Direk­to­riums und Vorsit­zender der Taskforce zum Digitalen Euro)

Ergeb­nisse der prakti­schen Erprobung

Vorbe­rei­tende Grundlage für die richtungs­wei­sende Entscheidung waren die Ergeb­nisse einer prakti­schen Erpro­bungs­phase über neun Monate, die u. a. technische Aspekte der Distri­buted-Ledger-Techno­logie (kurz DLT), Daten­schutz, Geldwä­sche­be­kämpfung sowie die Nutzung vorhan­dener Systeme (z. B. TARGET Instant Payment Settlement – kurz: TIPS) unter­suchten. Auch energe­tische Aspekte möglicher Archi­tek­tur­kon­zepte wurden mit dem Ziel unter­sucht, den Energie­ver­brauch deutlich unter den derzei­tigen Anfor­de­rungen bekannter Krypto­wäh­rungen, z. B. Bitcoin, zu limitieren.

Daten­schutz steht im Fokus

Der Verbrau­cher­schutz sowie Daten­schutz­aspekte sind neben der techni­schen Umsetzung zentrale Aspekte der Diskussion um den Digitalen Euro. Das Digitale Zentral­bankgeld stellt für Verbraucher eine direkte Forderung gegen die Notenbank dar, die unter Umständen durch eine Obergrenze in der „Wallet“ limitiert werden kann. Die Konkurrenz des Digitalen Euros zum Bargeld wird in der Diskussion um die Anony­mität von Zahlungen deutlich. Klar scheint, dass es – auch im Hinblick auf die Geldwä­sche­be­kämpfung – keinen vollkommen anonymen Digitalen Euro geben wird.

Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft

Die „Deutsche Kredit­wirt­schaft“ hebt in einer Stellung­nahme den Digitalen Euro vor allem in seiner Wahrung der monetären Souve­rä­nität der Eurozone hervor. Der Digitale Euro wird als zukunfts­wei­sendes Zahlungs­mittel in einer Digitalen Wirtschaft bewertet, das die bestehenden und bewährten Systeme und Struk­turen stimmig ergänzt. Angestrebt werden sollten größt­mög­liche Synergien mit den bestehenden Zahlungs­ver­kehrs­lö­sungen, damit der Zugang zum Digitalen Zentral­bankgeld für die Endver­braucher gesichert werden kann. Es besteht Einigkeit dahin­gehend, dass die Digita­li­sierung den Zahlungs­verkehr verändert und zur Gewähr­leistung der Finanz­sta­bi­lität eine sorgfältige Konzeption des Digitalen Euros seitens der EZB erfor­derlich ist. Zur Umsetzung der angestrebten Aktivi­täten sind hohe Inves­ti­tionen sowohl für die Institute als auch für die Wirtschaft unumgänglich.

Werden Krypto­wäh­rungen mehr als Spekulationsobjekte?

Etablierte Krypto­wäh­rungen wie Bitcoin und Co. gewinnen zwar als Speku­la­ti­ons­ob­jekte in den Vermö­gens­ver­wal­tungen an Bedeutung, doch sind sie derzeit im Zahlungs­verkehr eher bedeu­tungslos. Trotzdem hat die anhal­tende Diskussion über private Krypto­wäh­rungen, z. B. Diem aus dem Facebook-Universum, die Diskussion um den Digitalen Euro sicherlich vorangetrieben.

Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der Krypto­währung und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihres Krypto­ver­wahr­dienstes. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzubringen.

Wie Kryptowährungen neue Marktchancen für Banken und Finanzdienstleister schaffen

Wie Krypto­wäh­rungen neue Markt­chancen für Banken und Finanz­dienst­leister schaffen

„Die Bedeutung von Krypto­wäh­rungen nimmt immer schneller zu. Banken können ihre Expertise bei der Umsetzung von Regulie­rungs­fragen nutzen, um sich eine gute Ausgangs­po­sition auf dem Markt der Dienst­leis­tungen für Krypto­wäh­rungen wie beispiels­weise Schlüs­sel­ver­wahrung zu verschaffen. Durch ihre bereits bestehenden Kompe­tenzen im Umgang mit krypto­gra­phi­schen Verfahren, z. B. in der Autori­sierung, im Online-Banking oder bei der PIN-Absicherung, bringen Banken schon einen Großteil der techni­schen Voraus­set­zungen für den Einstieg in dieses Geschäftsfeld mit“. SRC-Expertin Dagmar Schoppe erläutert im gerade auf der Fach-Plattform „it-daily.net“ erschie­nenen Artikel die Chancen für Banken und Finanz­dienst­leister hinsichtlich der Entwicklung von Kryptowährungen.

Gibt es Abhän­gig­keiten zum Digitalen Euro?

Das zuneh­mende Interesse an Krypto­wäh­rungen ist – neben dem in den letzten Tagen zu beobach­tenden rasanten Anstieg des Euro Gegen­wertes zu einem Bitcoin – auch in Zusam­menhang mit der Diskussion über die Einführung eines Digitalen Euros zu sehen. Der Digitale Euro – so die Wahrnehmung in der Deutschen Kredit­wirt­schaft (DK) – wird als zukunfts­wei­sendes Zahlungs­mittel in einer digitalen Wirtschaft bewertet, das die bestehenden und bewährten Systeme und Struk­turen stimmig ergänzt. Dabei sollten größt­mög­liche Synergien mit den bestehenden Zahlungs­ver­kehrs­lö­sungen angestrebt werden, damit der Zugang zum digitalen Zentral­bankgeld für die Endver­braucher gesichert werden kann.

Neue Chancen bei der Digita­li­sierung der Geschäftsprozesse

Institute stehen vor der Heraus­for­derung, ihre Sicht­barkeit in diesem neuen Markt­segment zu erhöhen, um dann auf Anfragen von Kunden, Händlern sowie Dienst­leistern reagieren zu können. Mittel­fristig kann das generell wachsenden Interesse an Krypto­wäh­rungen auch Chancen für Institute ergeben, die z. B. ihren Firmen­kunden selbst emittierte Krypto­wäh­rungen anbieten, um diese bei der Digita­li­sierung ihrer Geschäfts­pro­zesse zu unterstützen.

Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der Krypto­währung und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihres Krypto­ver­wahr­dienstes. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzubringen.

Weitere Literatur