Nach langer und intensiver Diskussion auf europäischer Ebene erfolgte am 14. Juli 2021 der Startschuss für den Digitalen Euro. Zunächst werden im Rahmen einer zweijährigen Untersuchungsphase Kernfragen zu den Auswirkungen auf die Finanzstabilität und die Geldpolitik sowie zu rechtlichen Rahmenbedingung und einer möglichen technischen Umsetzung geklärt. Ziel der Einführung des Digitalen Euros ist nach wie vor, den „Bedürfnissen der Menschen in Europa“ gerecht zu werden und als Ergänzung zu bereits etablierten Zahlverfahren zu dienen.
Eine finale Entscheidung über die Ausgestaltung des Digitalen Euros wird dann nach der Untersuchungsphase Mitte 2023 erwartet.
„Wir werden mit dem Europäischen Parlament und anderen europäischen Entscheidungsträgern in einen Dialog treten und sie regelmäßig über unsere Ergebnisse informieren. Privatpersonen, Händler und der Zahlungsverkehrssektor werden ebenfalls einbezogen“, sagte Fabio Panetta (Mitglied des EZB-Direktoriums und Vorsitzender der Taskforce zum Digitalen Euro)
Ergebnisse der praktischen Erprobung
Vorbereitende Grundlage für die richtungsweisende Entscheidung waren die Ergebnisse einer praktischen Erprobungsphase über neun Monate, die u. a. technische Aspekte der Distributed-Ledger-Technologie (kurz DLT), Datenschutz, Geldwäschebekämpfung sowie die Nutzung vorhandener Systeme (z. B. TARGET Instant Payment Settlement – kurz: TIPS) untersuchten. Auch energetische Aspekte möglicher Architekturkonzepte wurden mit dem Ziel untersucht, den Energieverbrauch deutlich unter den derzeitigen Anforderungen bekannter Kryptowährungen, z. B. Bitcoin, zu limitieren.
Datenschutz steht im Fokus
Der Verbraucherschutz sowie Datenschutzaspekte sind neben der technischen Umsetzung zentrale Aspekte der Diskussion um den Digitalen Euro. Das Digitale Zentralbankgeld stellt für Verbraucher eine direkte Forderung gegen die Notenbank dar, die unter Umständen durch eine Obergrenze in der „Wallet“ limitiert werden kann. Die Konkurrenz des Digitalen Euros zum Bargeld wird in der Diskussion um die Anonymität von Zahlungen deutlich. Klar scheint, dass es – auch im Hinblick auf die Geldwäschebekämpfung – keinen vollkommen anonymen Digitalen Euro geben wird.
Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft
Die „Deutsche Kreditwirtschaft“ hebt in einer Stellungnahme den Digitalen Euro vor allem in seiner Wahrung der monetären Souveränität der Eurozone hervor. Der Digitale Euro wird als zukunftsweisendes Zahlungsmittel in einer Digitalen Wirtschaft bewertet, das die bestehenden und bewährten Systeme und Strukturen stimmig ergänzt. Angestrebt werden sollten größtmögliche Synergien mit den bestehenden Zahlungsverkehrslösungen, damit der Zugang zum Digitalen Zentralbankgeld für die Endverbraucher gesichert werden kann. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass die Digitalisierung den Zahlungsverkehr verändert und zur Gewährleistung der Finanzstabilität eine sorgfältige Konzeption des Digitalen Euros seitens der EZB erforderlich ist. Zur Umsetzung der angestrebten Aktivitäten sind hohe Investitionen sowohl für die Institute als auch für die Wirtschaft unumgänglich.
Werden Kryptowährungen mehr als Spekulationsobjekte?
Etablierte Kryptowährungen wie Bitcoin und Co. gewinnen zwar als Spekulationsobjekte in den Vermögensverwaltungen an Bedeutung, doch sind sie derzeit im Zahlungsverkehr eher bedeutungslos. Trotzdem hat die anhaltende Diskussion über private Kryptowährungen, z. B. Diem aus dem Facebook-Universum, die Diskussion um den Digitalen Euro sicherlich vorangetrieben.
Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der Kryptowährung und des Digitalen Euros und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihres Kryptoverwahrdienstes. Wir informieren Sie gerne zu den Möglichkeiten, sich in diesem innovativen Sektor einzubringen.