Digitalisierung des Zahlungsverkehrs
Die Themen Kryptowerte, Kryptowährungen und insbesondere Kryptoverwahrgeschäfte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Damit geht der Trend hin zu einer Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und der Finanzwirtschaft.
Die Grundlage bildet die Distributed Ledger Technologie (DLT) – die Technik der „verteilten Kassenbücher“ – deren derzeit bekannteste technische Umsetzung die Blockchain-Architektur ist. Der Hauptunterschied zu klassischen Geldsystemen und Finanzinstrumenten ist, dass die Transaktionen dezentral legitimiert und bei den Teilnehmern gespeichert werden. Vertrauen und Manipulationssicherheit, welche im klassischen Umfeld durch eine zentrale Instanz – wie zum Beispiel eine Bank – sichergestellt werden, erfolgen hier über Transparenz und kryptografische Verfahren. Das Eigentum von Kryptowerten wird repräsentiert durch den Besitz eines privaten kryptografischen Schlüssels.
Neue, zukunftsweisende Geschäftsfelder für Banken und Finanzdienstleister
Für Banken und Finanzdienstleister bietet diese Entwicklung große Chancen, neue zukunftsweisende Geschäftsfelder zu erschließen. Insbesondere im Kryptoverwahrgeschäft können sie Kryptowerte oder zugehörige private kryptografische Schlüssel für ihre Kunden verwahren, verwalten und sichern.
Auch wenn im Bereich der DLT die zentralen Instanzen als Vertrauensanker wegfallen, können Banken ihre Expertise bei der Umsetzung von Regulierungsanforderungen sowie ihre bereits bestehenden Kompetenzen im Umgang mit kryptographischen Verfahren (z. B. in der Autorisierung, im Online-Banking oder bei der PIN-Absicherung) nutzen, um sich eine gute Ausgangsposition auf dem Markt der Dienstleistungen für Kryptowerte und Kryptowährungen zu verschaffen.
Regulatorik zum Kryptoverwahrgeschäft
Für die Akzeptanz und Nutzung der neuen Techniken braucht es Rechtssicherheit, einheitliche Vorgaben und einen angemessenen Regulierungsstandard.
Hierzu wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie das Kryptoverwahrgeschäft Anfang 2020 als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Darüber hinaus hat die EU-Kommission im September 2020 ein digitales Finanzpaket auf den Weg gebracht, zu dessen Inhalt unter anderem der Regulierungsvorschlag für Krypto-Assets „Proposal for a regulation on Markets in Crypto-assets“ (MiCA) und ein Pilot-Projekt für DLT-basierte Wertpapiere gehören. Im Juni 2021 wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) außerdem eine digitale Alternative zur klassischen Papierurkunde geschaffen. Schließlich fiel im Juli 2021 der Startschuss für die Erprobungsphase des Digitalen Euros durch die Europäische Zentralbank (EZB).
Die Kryptoverwahrgeschäfte und der Digitale Euro sind zukunftsweisende Mittel, die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas stärken können. Die Regulatorik befindet sich hierfür aber noch stark in Bewegung. So steht die technische Ausgestaltung des Digitalen Euros noch nicht fest. Mit einer Einführung ist nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. Auch die neue MiCA-Verordnung der EU ist noch in Abstimmung.
Gemeinsam zur individuellen Kryptodienstleistung
Wir verfolgen für Sie die spannenden Entwicklungen im Bereich der Kryptowerte, Kryptowährungen und des Digitalen Euros und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihres Kryptoverwahrdienstes. Gerne informieren wir Sie zu den Möglichkeiten, sich in diesem innovativen Sektor einzubringen.
Ansprechpartner

Dagmar Schoppe
Themen
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