Wie sicher ist die elektro­nische Patientenakte?

Nach der Digita­li­sie­rungs­stra­tegie des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesundheit erhalten zukünftig alle gesetzlich Versi­cherten, die nicht aktiv wider­sprechen, eine elektro­nische Patien­tenakte. Wer kann dann auf die persön­lichen Patien­ten­daten zugreifen und wie gut sind die Daten gegen unberech­tigten Zugriff geschützt?

Anfang März 2023 hat Bundes­ge­sund­heits­mi­nister Prof. Karl Lauterbach in einer Presse­kon­ferenz die neue Digita­li­sie­rungs­stra­tegie des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesundheit (BMG) vorge­stellt. Ein zentrales Thema der Digita­li­sie­rungs­stra­tegie ist die elektro­nische Patien­tenakte (ePA). Diese wird den 73 Millionen gesetzlich Versi­cherten seit Januar 2021 auf Wunsch (Opt-In) durch die Kranken­kassen bereit­ge­stellt. Laut Karl Lauterbach haben bis heute aller­dings weniger als ein Prozent der gesetzlich Versi­cherten eine ePA beantragt. Dies hat sich offenbar schon länger angedeutet, denn bereits im Koali­ti­ons­vertrag von November 2021 wurde vereinbart, die Einführung der ePA zu beschleu­nigen und allen Versi­cherten, die nicht aktiv wider­sprechen, eine ePA zur Verfügung zu stellen (Opt-Out). Im Rahmen der Digita­li­sie­rungs­stra­tegie erfolgt nun die Umsetzung. Das BMG hat bereits zwei neue Gesetze angekündigt: das Digital­gesetz und das Gesund­heits­da­ten­nut­zungs­gesetz (GDNG). Damit sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versi­cherten über eine ePA verfügen und die Patien­ten­daten pseud­ony­mi­siert für die Forschung nutzbar werden.

Für die Versi­cherten bedeutet dies, eine Entscheidung treffen zu müssen. Keine ePA zu beantragen war einfach und bequem, aber sollte der Einrichtung jetzt wider­sprochen werden? Wie sind die persön­lichen Patien­ten­daten in einer ePA geschützt? Wer kann auf die Patien­ten­daten zugreifen? Dieser Artikel vermittelt Hinter­grund­in­for­ma­tionen zur Funkti­ons­weise der ePA und über den Schutz der in der ePA gespei­cherten Patientendaten.

Die elektro­nische Patientenakte

Die elektro­nische Patien­tenakte ist im Wesent­lichen ein sicherer cloud­ba­sierter Dokumen­ten­speicher mit einem komplexen Berech­ti­gungs­system. Versi­cherte können ihre Patien­ten­daten jederzeit einsehen und die Berech­tigung für den Zugriff durch Ärzte oder andere Personen selber steuern. Dies wird durch das Zusam­men­spiel verschie­dener Kompo­nenten erreicht:

  • Das ePA-Akten­system (ePA-AS) ist die zentrale Backend-Kompo­nente, in der die Patien­ten­daten gespei­chert werden. Hier erfolgen außerdem die Nutzer­au­then­ti­fi­zierung und die Durch­setzung der Zugriffsrechte.
  • Das ePA-Frontend des Versi­cherten (ePA-FdV) ist der dezen­trale Zugangs­punkt für die Versi­cherten. Das ePA-FdV gibt es als mobile App wie auch als Desktop­an­wendung. Über das ePA-FdV können Versi­cherte die eigene Akte verwalten sowie Inhalte hochladen, einsehen, herun­ter­laden oder löschen.
  • Über das Fachmodul ePA auf den Konnek­toren greifen Ärzte und andere Leistungs­er­bringer auf die ePA der Patienten zu.
  • Zwei unabhängige Schlüs­sel­ge­nerie­rungs­dienste (SGD) stellen nutzer­indi­vi­duelle Schlüssel für die Verschlüs­selung der Akten­in­halte bereit.

Verschlüs­selung der Akteninhalte

Die in der ePA gespei­cherten Patien­ten­daten sind perso­nen­be­zogene Gesund­heits­daten gemäß Artikel 9 Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) und somit besonders schüt­zenswert. Der Schutz wird durch zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Besondere Relevanz hat die Verschlüs­selung der Akten­in­halte. Beim poten­zi­ellen Zugriff auf Akten­in­halte durch eine unberech­tigte Person erhält diese nur verschlüs­selte Daten. Das Gesamt-Verschlüs­se­lungs­ver­fahren setzt sich aus mehreren Verschlüs­se­lungen mit unter­schied­lichen Schlüsseln zusammen:

  • Der Dokumen­ten­schlüssel wird zur Verschlüs­selung eines bestimmten Akten­in­halts verwendet. Im Weiteren wird verein­facht angenommen, dass es sich bei Akten­in­halten um Dokumente (zum Beispiel PDF-Dokumente) handelt. Jedes in der ePA gespei­cherte Dokument wird mit einem indivi­du­ellen Schlüssel verschlüsselt.
  • Der Kontext­schlüssel wird zur Verschlüs­selung der Meta- und Proto­koll­daten verwendet. Die Metadaten enthalten Klartext­in­for­ma­tionen und erlauben, trotz der verschlüs­selten Ablage der medizi­ni­schen Dokumente, einen Überblick der Akten­in­halte und eine server­seitige Suche in der Akte.
  • Der Akten­schlüssel wird für die Verschlüs­selung der Akten­in­halte verwendet. Dazu gehören die bereits genannten Dokumen­ten­schlüssel wie die Dokumente selbst.
  • Die Berech­tig­ten­schlüssel 1 und 2 werden für die Verschlüs­selung des Kontext- und des Akten­schlüssels verwendet. Sie sind nutzerindividuell.

Der Zugriff auf und die Entschlüs­selung von Patien­ten­daten aus der ePA läuft wie folgt ab: eine berech­tigte Person, zum Beispiel der oder die Versi­cherte, authen­ti­siert sich über das ePA-FdV gegenüber dem ePA-Akten­system und den Schlüs­sel­ge­nerie­rungs­diensten. Von den Schlüs­sel­ge­nerie­rungs­diensten erhält das ePA-FdV die indivi­du­ellen Berech­tig­ten­schlüssel 1 und 2, vom ePA Akten­system erhält das ePA-FdV den Akten- und Kontext­schlüssel in verschlüs­selter Form. Mithilfe der Berech­tig­ten­schlüssel werden Akten- und Kontext­schlüssel im Zwiebel­scha­len­prinzip entschlüsselt. Der Kontext­schlüssel wird im Klartext über ein speziell gesichertes Protokoll an das ePA-Akten­system übertragen. Im ePA-Akten­system gibt es eine sogenannte Vertrau­ens­würdige Ausfüh­rungs­um­gebung, die technisch Zugriffe des Betreibers verhindert und damit sicher­stellt, dass der Betreiber keine Akten­in­halte einsehen kann. In dieser Vertrau­ens­wür­digen Ausfüh­rungs­um­gebung wird der sogenannte Akten­kontext mit dem Kontext­schlüssel entschlüsselt. Es handelt sich um Metadaten, die zum Beispiel eine Inhalts­angabe der in der ePA gespei­cherten Dokumente enthält. Über den Akten­kontext kann am ePA-FdV das gewünschte Dokument ausge­wählt und auf das Endgerät geladen werden. Dort wird das Dokument zunächst mit dem Akten­schlüssel entschlüsselt. Das Ergebnis ist ein Dokumen­ten­schlüssel und das damit verschlüs­selte Dokument. Mit dem Dokumen­ten­schlüssel wird das Dokument entschlüsselt und liegt letztlich im Klartext vor. Wird das Dokument außerhalb des ePA-FdV gespei­chert, kann die Sicherheit nicht mehr durch die ePA gewähr­leistet werden.

Berech­ti­gungs­ma­nagement

Gibt eine versi­cherte Person einer anderen Person (zum Beispiel einem Arzt) die Berech­tigung, auf Akten­in­halte zuzugreifen, werden der Akten- und Kontext­schlüssel mit Berech­tig­ten­schlüsseln dieser anderen Person verschlüsselt und im Akten­system für den Abruf durch diese gespei­chert. Nicht berech­tigte Personen, wie der Betreiber des ePA-Akten­systems, sind somit krypto­gra­fisch vom Akten­zu­griff ausge­schlossen. Ist eine Person generell berechtigt und es liegen die notwen­digen Schlüssel vor, kann der Zugriff weiterhin auf Dokumenten-Ebene einge­schränkt werden. So können Versi­cherte für jedes Dokument einzeln festlegen, wer darauf zugreifen darf.

Fazit

Die ePA setzt verschiedene Sicher­heits­me­cha­nismen für den Schutz der Patien­ten­daten um. Für den Zugriff müssen sich Versi­cherte grund­sätzlich authen­ti­sieren. Für die Entschlüs­selung der Inhalte müssen weiterhin verschiedene Schlüssel zusam­men­ge­bracht werden. Die Sicherheit der Verschlüs­selung liegt maßgeblich in den Berech­tig­ten­schlüsseln. Aus diesem Grund gibt es hiervon zwei, die von unabhän­gigen Schlüs­sel­ge­nerie­rungs­diensten bereit­ge­stellt werden. So ist sicher­ge­stellt, dass immer verschiedene Instanzen bei der Entschlüs­selung invol­viert sind. Weder der Betreiber des Akten­systems, noch die Betreiber der Schlüs­sel­ge­nerie­rungs­dienste sind technisch dazu in der Lage, Akten­in­halte zu entschlüsseln. Die Berech­tigung zum Zugriff auf Akten­in­halte wird durch die Versi­cherten selbst gesteuert. Nur berech­tigte Personen können die notwen­digen krypto­gra­fi­schen Schlüssel entschlüsseln, alle anderen sind krypto­gra­fisch ausge­schlossen. Die Berech­tigung zum Zugriff kann feingra­nular für jedes Dokument einzeln vergeben werden.

Vor einem unberech­tigten Zugriff sind die Patien­ten­daten in der ePA gut geschützt. Für die Berech­ti­gungs­steuerung und die Sicherheit herun­ter­ge­la­dener Patien­ten­daten sind die Versi­cherten selbst verant­wortlich. Daten­sou­ve­rä­nität erfordert Eigenverantwortung.

Autor:  Nico Martens, Berater SRC Security Research & Consulting GmbH