Anforderungen nach §8a(3) BSIG
Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen regelmäßig nachweisen, dass ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen den Anforderungen des BSI entsprechen. Die Prüfung nach §8a(3) BSIG bildet dafür den zentralen Nachweis. Grundlage dafür ist ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem – in der Regel angelehnt an ISO 27001. Eine ausführliche Beschreibung des Standards finden Sie auf unserer ISO-27001-Themenseite.
SRC unterstützt bei der effizienten Vorbereitung, der strukturierten Durchführung und der vollständigen Nachweisdokumentation gemäß den Vorgaben des BSI und der branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S).
Prüfgrundlage und Prüfplan
Vor der eigentlichen §8a BSIG Prüfung muss die Prüfgrundlage festgelegt und der Prüfplan aufgestellt werden. Wenn Sie einen branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) mit Eignungsfeststellung des BSI verwenden, vereinfacht das die Festlegung der Prüfgrundlage erheblich. Zudem können bestehende Zertifizierungen, die nicht älter als ein Jahr sind, im Rahmen der Prüfung berücksichtigt werden, z. B. ISO27001 oder PCI DSS. Der anschließend zu erstellende Prüfplan legt das Prüfteam, die Prüfobjekte, die Prüfziele sowie die beabsichtigte Prüfmethode fest.
Durchführung der §8a BSIG Prüfung
Die Prüfung selbst begutachtet die vorliegenden Dokumentationen über die angestrebten Sicherheitsstandards und deren praktische Umsetzung. Abschließend werden die erforderlichen Nachweisdokumente, wie z. B. die BSI-Formulare und der Prüfbericht erstellt.
Gern führen wir die Prüfung nach § 8 (a) BSIG mit Ihnen durch und unterstützen Sie mit der Expertise unserer Fachleute beim Informationsaustausch mit dem BSI.
Warum SRC als Prüfpartner?
SRC führt sicherheitsrelevante Prüfungen seit vielen Jahren in Umfeldern durch, in denen technische Genauigkeit und vollständige Nachweisbarkeit vorausgesetzt werden. Unsere Prüfteams arbeiten mit klaren Methoden, enger Abstimmung und einem Verständnis für die Tiefe, die das BSI in §8a(3)-Prüfungen erwartet.
Prüfgrundlagen, Befunde und Berichte werden so erstellt, dass sie fachlich belastbar, nachvollziehbar und anschlussfähig an die bestehenden Strukturen Ihres Betriebs sind. Durch die Kombination aus technischer Expertise, Erfahrung in formalen Prüfverfahren und einer konzentrierten Arbeitsweise entsteht ein effizienter Prüfprozess mit sauberer Dokumentation – ohne Umwege, ohne unnötigen Aufwand.
Fragen zu §8a BSIG Prüfung?
Hier finden Sie viele Antworten zu zahlreichen Fragen und auch unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter.