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IT Sicherheit in Krankenhäusern

Wie sicher ist die IT in unseren Krankenhäusern?

Digita­li­sierung stellt Kranken­häuser in puncto IT-Sicherheit vor Herausforderungen

Cloud Computing, vernetzte Kommu­ni­kation, virtu­elles Teamwork – Die Digita­li­sierung bietet für das Krankenhaus und andere Gesund­heits­ein­rich­tungen enorme Poten­ziale zur Optimierung. Die Auswir­kungen für die Renta­bi­lität der medizi­ni­schen Einrich­tungen und für die Versorgung der Patienten sind nachhaltig positiv. Wäre da nicht das Thema IT-Sicherheit. Wie gut geschützt sind die Netzwerke im Gesund­heits­wesen? Können sensible Daten bei der Übertragung oder im Zuge von Kolla­bo­ration verloren gehen? Oder schlimmer noch: abgefangen werden? Kann die IT Sicherheit in Kranken­häusern mit dem Tempo der Digita­li­sierung Schritt halten?

Schutz sensibler Patien­ten­in­for­ma­tionen ist geboten

Sinniert man über die sensi­belsten Daten einer Gesell­schaft, dann gehören Patien­ten­in­for­ma­tionen mit Sicherheit dazu. Das Schutz­be­dürfnis ist folglich besonders hoch. Das hat mittler­weile auch der Gesetz­geber erkannt und dazu eine eindeutige Geset­zeslage geschaffen. Spätestens damit wird die IT-Sicherheit im Gesund­heits­wesen zu einem Spielfeld der Haftungs­ri­siken und Schaden­er­satz­an­sprüche. Daher ist IT-Sicherheit in Kranken­häusern oberstes Gebot. Dass absolute Sicherheit kaum zu erzielen ist, mussten einige Kranken­häuser bereits schmerzlich feststellen. Insbe­sondere die Attacke mit der Ransomware „Wannacry“ im Jahr 2017 beein­träch­tigte die Krankenhaus-IT weltweit enorm. Unter­su­chungen mussten verschoben werden, Opera­tionen abgesagt werden und auch der finan­zielle Schaden war immens.

Die elektro­nische Patien­tenakte, Teleme­dizin und sektoren­über­grei­fende Infor­ma­ti­ons­lo­gistik machen es überaus anspruchsvoll Daten sicher zu verwalten. IT-Sicherheit ist aber nicht mehr nur eine technische Frage. Sie betrifft auch die Sensi­bi­li­sierung der Mitar­beiter, den verschärften Daten­schutz und die wachsenden Anfor­de­rungen des Gesetz­gebers. Beispiele sind die Medizin­pro­duk­te­ver­ordnung (MDR) und die Prüfungen nach § 8a des BSI-Gesetzes.

SRC Experte Dr. Deniz Ulucay im Fachge­spräch mit dem KU Gesund­heits­ma­nagement Magazin

Im Interview mit Birgit Sander, Redak­teurin des Magazins KU Gesund­heits­ma­nagement, gibt Dr. Deniz Ulucay, SRC-Experte für IT-Sicherheit im Gesund­heits­wesen, detail­lierte Einblicke in poten­zielle Gefähr­dungs­sze­narien und adäquate Abwehr­stra­tegien. Der Titel des Beitrags fragt: „Wie sicher ist die IT in unseren Kranken­häusern?“. Dieser kann hier abgerufen werden.