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SRC liefert Gutachten für Gematik

SRC liefert Gutachten zum E‑Rezept für die gematik

Bei der Digita­li­sierung im Gesund­heits­wesen spielt die IT-Sicherheit eine besondere Rolle. Im Kontext der Einführung des durch die gematik verant­wor­teten elektro­ni­schen Rezeptes (E‑Rezept) wird die Sicherheit aller Kompo­nenten durch unabhängige und durch die gematik zugelassene Gutachter geprüft.
Die Einführung des E‑Rezeptes und der E‑Rezept-App hat am 1. Juli 2021 begonnen. Bis dahin musste die Daten­si­cherheit für Patienten, Ärzte und Apotheker sicher­ge­stellt sein. Um die Sicherheit dieser Anwen­dungen in der tagtäg­lichen Arbeit zu überprüfen, hat die gematik mit Zustimmung des Bundesamts für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­technik mehrere Gutachten zur Prüfung der Anwen­dungen in Auftrag gegeben. Einige dieser Gutachten wurden durch die Gutachter der SRC erstellt. Das Ergebnis: Einer kontrol­lierten Inbetrieb­nahme in den Produk­ti­ons­be­trieb steht nichts im Wege. Die Anwen­dungen können in die Telema­tik­in­fra­struktur (TI) einge­gliedert werden.

Voraus­setzung für die nun folgende Testphase ist die Sicher­heits­be­gut­achtung, an der die Gutachter der SRC bei zwei Kompo­nenten beteiligt war. Mitar­beiter der SRC sind seit 2014 bei der gematik als Gutachter zugelassen und haben den Identity-Provider-Dienst der RISE sowie den Fachdienst E‑Rezept der IBM begut­achtet. Die gematik hat die Zusam­men­fassung der durch die Gutachter der SRC erstellten Gutachten am 1. Juli 2021 auf ihrer Webseite veröffentlicht.

In der gerade gestar­teten Testphase wird das E‑Rezept nun in der Modell­region Berlin-Brandenburg im Praxis­alltag erprobt. Hier sollen zunächst praktische Erkennt­nisse über das Zusam­men­spiel aller am E‑Rezept betei­ligter Kompo­nenten gesammelt werden. Die bundes­weite Einführung des E‑Rezepts wird für das 4. Quartal 2021 vorbereitet.

Jeder gesetzlich Versi­cherte kann seine NFC-fähige elektro­nische Gesund­heits­karte (eGK) mit der dazu gehörenden PIN für das E‑Rezept nutzen. Die eGK wird standard­mäßig von den gesetz­lichen Kranken­kassen an ihre Versi­cherten herausgegeben.

Ab 2022 wird das E‑Rezept für alle gesetzlich Versi­cherten verpflichtend, private Kranken­ver­si­che­rungen haben jedoch bereits ihr Interesse an der Teilnahme am E‑Rezept deutlich gemacht. Private Kranken­ver­si­che­rungen können bis auf weiteres freiwillig entscheiden, ob sie ihren Versi­cherten die eGK ausgeben.
„Die Einführung des E‑Rezept und der dazuge­hö­rigen App ist zweifellos ein Meilen­stein für die Digita­li­sierung des deutschen Gesund­heits­system. Bei SRC sind wir schon ein wenig stolz darauf mit unserer Arbeit einen Beitrag zum Absicherung dieser Lösung geleistet zu haben.“ sagt Randolf Skerka, Bereichs­leiter IS-Management bei SRC.
„Diese Begut­achtung war von reibungs­loser und inten­siver Abstimmung mit dem Herstellern RISE und IBM sowie der gematik geprägt. Nur so war es möglich die hohe Qualität in der Kürze der Zeit sicher­zu­stellen.“ sagt Dr. Jens Putzka stell­ver­tretend für alle betei­ligten Kollegen bei SRC.