KRITIS-Betreiber müssen dem BSI die Umsetzung technischer und organisatorischer Vorkehrungen nach dem für ihre Branche geltenden Stand der Technik zur Vermeidung von IT-Störungen/Ausfällen nachweisen. Die Erbringung des Nachweises setzt eine Prüfung durch einen qualifizierten Prüfer voraus, der die Befähigung besitzt Prüfungen gem. §8a (3) des BSI-Gesetztes (BSIG) durchzuführen.
Der zweitägige vom BSI konzipierte Workshop, der von SRC Beratern mit umfangreicher Erfahrung auf dem Gebiet der Auditierung durchgeführt wird, richtet sich an all jene, die Prüfungen nach dem §8a (3) des BSI-Gesetztes durchführen möchten. Zudem können sich KRITIS-Betreiber durch Teilnahme an der Schulung gezielt auf die verpflichtende Prüfung nach §8a (3) BSIG vorbereiten und erhalten u.a. Informationen über die Prüfgrundlagen und den Nachweisprozess.
Die Schulung ist als aktiver Workshop mit verschiedenen praktischen Übungen konzipiert und besteht aus den folgenden vier Modulen:
- Modul 1: Vorstellung des BSI
- Modul 2: Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG)
- Modul 3: Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich
- Modul 4: Die Prüfgrundlage und der Nachweisprozess gem. § 8a (3) BSIG
Die Schulung schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für den Nachweis der zusätzlichen Prüfverfahrens-Kompetenz.
Sie erhalten mit Ihrer Anmeldung ein Informationspaket zur Vorbereitung auf die Kompaktschulung. Die Schulung ist so konzipiert, dass eine Vorbereitung auf Basis des Informationspaketes erforderlich ist.
SRC besitzt dank langjähriger Erfahrungen umfangreiche Expertise im Bereich von Informationssicherheits-Managementsystemen. SRC entwickelt Konzepte, Sicherheitsanforderungen, technische Schnittstellenspezifikationen und erstellt Risikoanalysen für Kunden aus allen Branchen. SRC hat gemeinsam mit dem BSI die Schulung „Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG“ weiterentwickelt und ist gelisteter Schulungsanbieter für Fortbildungen zur „Zusätzlichen Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG“.
Wir freuen uns auf Sie!