Kryptowährungen – Wie und wann kommt ein Digitaler Euro?
Am 12. Januar 2021 endete die öffentliche Befragung der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Digitalen Euro. Basierende auf eingegangen Stellungnahmen wird im Sommer 2021 eine grundsätzliche Weichenstellung zur Weiterführung dieses Großprojektes erwartet. In diesem Zusammenhang werden auch die Entwicklungen der privatwirtschaftlichen Kryptowährungen Bitcoin und Diem (früher Libra) betrachtet. Aber auch die Aktivitäten anderer Zentralbanken, z. B. in Schweden mit dem „E‑Krona“ sowie in China, werden hier sicherlich Einfluss nehmen.
Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in ihrer Stellungnahme zum Digitalen Euro die Aktivitäten der EZB begrüßt und Unterstützung bei der Ausgestaltung und Projektierung zugesagt.
„Für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat die Einführung eines digitalen Euro durch das Eurosystem je nach Ausgestaltung das Potential, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Sie birgt aber auch die Gefahr, die Geometrie des europäischen Bankensystems grundlegend zu verändern. Die Banken in Deutschland und Europa haben eine zentrale Rolle im Wirtschaftskreislauf und leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der effizienten Versorgung von Unternehmen und Verbrauchern mit Finanzmitteln. Schon deswegen ist es wichtig, die Kreditwirtschaft frühzeitig in die Überlegungen einer digitalen Währung einzubinden“
Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)
Überwiegend positiver Tenor
Der Tenor der Stellungnahme der DK ist überwiegend positiv. Der Digitale Euro wird als zukunftsweisendes Zahlungsmittel in einer digitalen Wirtschaft bewertet, dass die bestehenden und bewährten Systeme und Strukturen stimmig ergänzt. Angestrebt werden sollten größtmögliche Synergien mit den bestehenden Zahlungsverkehrslösungen, damit der Zugang zum digitalen Zentralbankgeld für die Endverbraucher gesichert werden kann. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass die Digitalisierung den Zahlungsverkehr verändert und zur Gewährleistung der Finanzstabilität eine sorgfältige Konzeption des Digitalen Euros seitens der EZB erforderlich ist. Zur Umsetzung der angestrebten Aktivitäten sind hohe Investitionen sowohl für die Institute als auch für die Wirtschaft unumgänglich. Aber die Nutzung moderner Tokenisierungslösungen, z. B. durch Distributed-Ledger-Technologie (DLT), ermöglicht die Umsetzung innovativer Zahlungsverkehrslösungen. Denkbar sind in diesem Zusammenhang die Nutzung von Smart Contracts und Micropayments, Angebot wie „Blockchain as a Service“, „Smart Contracts as a Service“ oder Paymentangebote im Internet-of-Things (IoT).
Klärungsbedarf
Kritisch wird gesehen, dass das bewährte zweistufige Bankensystem mit Zentralbank und Geschäftsbanken in Frage gestellt werden könnte. Diese Konstellation ist aus Sicht der DK essentiell wichtig für die Geldmarktstabilität, die Versorgung der Unternehmen und Privatpersonen mit Krediten sowie die Akzeptanz und das Vertrauen in die herausgegebenen Zahlungsmittel. Das etablierte Bankensystem wird als entscheidender Baustein für ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum angesehen.
Offen ist zudem die Frage, in wieweit ein Digitaler Euro als Krypto-Asset im Sinn der MiCA (Proposal for a regulation on Markets in Crypto-assets) anzusehen ist und welche Implikationen sich daraus ergeben könnten. Zu diesem Verordnungsvorschlag der EZB gibt es ebenfalls eine Stellungnahme der DK.
Weiterer Klärungsbedarf besteht bzgl. einiger Regulierungsfragen. Hier schlägt die DK eine Orientierung an den bestehenden Standards vor. Alle Beteiligten sollten mindestens die Anforderungen aus
- CRR (Capital Requirements Regulation),
- PSD2 (Payment Service Directive),
- AML5 (Geldwäscherichtlinie) und
- EMD2 (E‑Money Directive) erfüllen sowie über eine Vollbanklizenz verfügen.
Offen bleibt auch, ob für die digitale Währung gleichfalls die Umsetzung von bestehenden IT-Standards der EBA gelten wird.
Aus Sicht der DK sind die Rechtssicherheit, einheitliche Vorgaben für ein tokenbasiertes Giralgeld und ein angemessener Regulierungsstandard die Grundvoraussetzungen für die Akzeptanz und das Vertrauen der Verbraucher in den Digitalen Euro.
Handlungsoptionen für Zahlungsinstitute
Die Diskussion zum digitalen Euro muss im Zusammenhang mit der generellen Bedeutungszunahme von Kryptowährungen gesehen werden. Längst haben viele Unternehmen erkannt, dass die Distributed Ledger-Technologie dabei helfen kann, komplexe Lieferbeziehungen effizient zu digitalisieren. Es ist daher eine logische Folge, dass auch wachsendes Interesse daran besteht, diese neue Technologie auch zur Abwicklung von Zahlungen zu nutzen. Dabei werden in Zukunft sicher nicht nur Zentralbank-emittierte Kryptowährungen genutzt werden. Für Zahlungsinstitute ergibt sich mit dem generell wachsenden Interesse an Kryptowährungen mehr und mehr der Bedarf, den eigenen Kunden die Verwahrung und den Handel mit Kryptowährungen anzubieten. Darüber hinaus können sich möglicherweise auch Chancen für Institute ergeben, die ihren Firmenkunden selbst emittierte Kryptowährungen anbieten, um diese bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse zu unterstützen.
Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der Kryptowährung und des Digitalen Euros und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihres Kryptoverwahrdienstes. Wir informieren Sie gerne zu den Möglichkeiten, sich in diesem innovativen Sektor einzubringen.