Kryptowährung EZB Digitaler Euro

Krypto­wäh­rungen – Wie und wann kommt ein Digitaler Euro?

Am 12. Januar 2021 endete die öffent­liche Befragung der Europäi­schen Zentralbank (EZB) zum Digitalen Euro. Basie­rende auf einge­gangen Stellung­nahmen wird im Sommer 2021 eine grund­sätz­liche Weichen­stellung zur Weiter­führung dieses Großpro­jektes erwartet. In diesem Zusam­menhang werden auch die Entwick­lungen der privat­wirt­schaft­lichen Krypto­wäh­rungen Bitcoin und Diem (früher Libra) betrachtet. Aber auch die Aktivi­täten anderer Zentral­banken, z. B. in Schweden mit dem „E‑Krona“ sowie in China, werden hier sicherlich Einfluss nehmen.

Stellung­nahme der Deutschen Kreditwirtschaft

Die Deutsche Kredit­wirt­schaft hat in ihrer Stellung­nahme zum Digitalen Euro die Aktivi­täten der EZB begrüßt und Unter­stützung bei der Ausge­staltung und Projek­tierung zugesagt.

„Für die Deutsche Kredit­wirt­schaft (DK) hat die Einführung eines digitalen Euro durch das Eurosystem je nach Ausge­staltung das Potential, die Wettbe­werbs­fä­higkeit Europas zu stärken. Sie birgt aber auch die Gefahr, die Geometrie des europäi­schen Banken­systems grund­legend zu verändern. Die Banken in Deutschland und Europa haben eine zentrale Rolle im Wirtschafts­kreislauf und leisten einen unver­zicht­baren Beitrag bei der effizi­enten Versorgung von Unter­nehmen und Verbrau­chern mit Finanz­mitteln. Schon deswegen ist es wichtig, die Kredit­wirt­schaft frühzeitig in die Überle­gungen einer digitalen Währung einzubinden“

Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäfts­füh­rendes Vorstands­mit­glied des Deutschen Sparkassen- und Girover­bandes (DSGV)

Überwiegend positiver Tenor

Der Tenor der Stellung­nahme der DK ist überwiegend positiv. Der Digitale Euro wird als zukunfts­wei­sendes Zahlungs­mittel in einer digitalen Wirtschaft bewertet, dass die bestehenden und bewährten Systeme und Struk­turen stimmig ergänzt. Angestrebt werden sollten größt­mög­liche Synergien mit den bestehenden Zahlungs­ver­kehrs­lö­sungen, damit der Zugang zum digitalen Zentral­bankgeld für die Endver­braucher gesichert werden kann. Es besteht Einigkeit dahin­gehend, dass die Digita­li­sierung den Zahlungs­verkehr verändert und zur Gewähr­leistung der Finanz­sta­bi­lität eine sorgfältige Konzeption des Digitalen Euros seitens der EZB erfor­derlich ist. Zur Umsetzung der angestrebten Aktivi­täten sind hohe Inves­ti­tionen sowohl für die Institute als auch für die Wirtschaft unumgänglich. Aber die Nutzung moderner Tokeni­sie­rungs­lö­sungen, z. B. durch Distri­buted-Ledger-Techno­logie (DLT), ermög­licht die Umsetzung innova­tiver Zahlungs­ver­kehrs­lö­sungen. Denkbar sind in diesem Zusam­menhang die Nutzung von Smart Contracts und Micro­pay­ments, Angebot wie „Block­chain as a Service“, „Smart Contracts as a Service“ oder Paymen­t­an­gebote im Internet-of-Things (IoT).

Klärungs­bedarf

Kritisch wird gesehen, dass das bewährte zweistufige Banken­system mit Zentralbank und Geschäfts­banken in Frage gestellt werden könnte. Diese Konstel­lation ist aus Sicht der DK essen­tiell wichtig für die Geldmarkt­sta­bi­lität, die Versorgung der Unter­nehmen und Privat­per­sonen mit Krediten sowie die Akzeptanz und das Vertrauen in die heraus­ge­ge­benen Zahlungs­mittel. Das etablierte Banken­system wird als entschei­dender Baustein für ein konti­nu­ier­liches Wirtschafts­wachstum angesehen.

Offen ist zudem die Frage, in wieweit ein Digitaler Euro als Krypto-Asset im Sinn der MiCA (Proposal for a regulation on Markets in Crypto-assets) anzusehen ist und welche Impli­ka­tionen sich daraus ergeben könnten. Zu diesem Verord­nungs­vor­schlag der EZB gibt es ebenfalls eine Stellung­nahme der DK.
Weiterer Klärungs­bedarf besteht bzgl. einiger Regulie­rungs­fragen. Hier schlägt die DK eine Orien­tierung an den bestehenden Standards vor. Alle Betei­ligten sollten mindestens die Anfor­de­rungen aus

Offen bleibt auch, ob für die digitale Währung gleich­falls die Umsetzung von bestehenden IT-Standards der EBA gelten wird.

Aus Sicht der DK sind die Rechts­si­cherheit, einheit­liche Vorgaben für ein token­ba­siertes Giralgeld und ein angemes­sener Regulie­rungs­standard die Grund­vor­aus­set­zungen für die Akzeptanz und das Vertrauen der Verbraucher in den Digitalen Euro.

Handlungs­op­tionen für Zahlungsinstitute

Die Diskussion zum digitalen Euro muss im Zusam­menhang mit der generellen Bedeu­tungs­zu­nahme von Krypto­wäh­rungen gesehen werden. Längst haben viele Unter­nehmen erkannt, dass die Distri­buted Ledger-Techno­logie dabei helfen kann, komplexe Liefer­be­zie­hungen effizient zu digita­li­sieren. Es ist daher eine logische Folge, dass auch wachsendes Interesse daran besteht, diese neue Techno­logie auch zur Abwicklung von Zahlungen zu nutzen. Dabei werden in Zukunft sicher nicht nur Zentralbank-emittierte Krypto­wäh­rungen genutzt werden. Für Zahlungs­in­stitute ergibt sich mit dem generell wachsenden Interesse an Krypto­wäh­rungen mehr und mehr der Bedarf, den eigenen Kunden die Verwahrung und den Handel mit Krypto­wäh­rungen anzubieten. Darüber hinaus können sich mögli­cher­weise auch Chancen für Institute ergeben, die ihren Firmen­kunden selbst emittierte Krypto­wäh­rungen anbieten, um diese bei der Digita­li­sierung ihrer Geschäfts­pro­zesse zu unterstützen.

Die SRC-Experten verfolgen für Sie die spannende Entwicklung im Bereich der Krypto­währung und des Digitalen Euros und unter­stützen Sie bei der Reali­sierung Ihres Krypto­ver­wahr­dienstes. Wir infor­mieren Sie gerne zu den Möglich­keiten, sich in diesem innova­tiven Sektor einzubringen.