Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen spielt die IT-Sicherheit eine besondere Rolle. Im Kontext der Einführung des durch die gematik verantworteten elektronischen Rezeptes (E-Rezept) wird die Sicherheit aller Komponenten durch unabhängige und durch die gematik zugelassene Gutachter geprüft.
Die Einführung des E-Rezeptes und der E-Rezept-App hat am 1. Juli 2021 begonnen. Bis dahin musste die Datensicherheit für Patienten, Ärzte und Apotheker sichergestellt sein. Um die Sicherheit dieser Anwendungen in der tagtäglichen Arbeit zu überprüfen, hat die gematik mit Zustimmung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik mehrere Gutachten zur Prüfung der Anwendungen in Auftrag gegeben. Einige dieser Gutachten wurden durch die Gutachter der SRC erstellt. Das Ergebnis: Einer kontrollierten Inbetriebnahme in den Produktionsbetrieb steht nichts im Wege. Die Anwendungen können in die
Telematikinfrastruktur (TI) eingegliedert werden.
Voraussetzung für die nun folgende Testphase ist die Sicherheitsbegutachtung, an der die Gutachter der SRC bei zwei Komponenten beteiligt war. Mitarbeiter der SRC sind seit 2014 bei der gematik als Gutachter zugelassen und haben den Identity-Provider-Dienst der RISE sowie den Fachdienst E-Rezept der IBM begutachtet. Die gematik hat die Zusammenfassung der durch die Gutachter der SRC erstellten Gutachten am 1. Juli 2021 auf ihrer Webseite veröffentlicht.
In der gerade gestarteten Testphase wird das E-Rezept nun in der Modellregion Berlin-Brandenburg im Praxisalltag erprobt. Hier sollen zunächst praktische Erkenntnisse über das Zusammenspiel aller am E-Rezept beteiligter Komponenten gesammelt werden. Die bundesweite Einführung des E-Rezepts wird für das 4. Quartal 2021 vorbereitet.
Jeder gesetzlich Versicherte kann seine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der dazu gehörenden PIN für das E-Rezept nutzen. Die eGK wird standardmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten herausgegeben.
Ab 2022 wird das E-Rezept für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, private Krankenversicherungen haben jedoch bereits ihr Interesse an der Teilnahme am E-Rezept deutlich gemacht. Private Krankenversicherungen können bis auf weiteres freiwillig entscheiden, ob sie ihren Versicherten die eGK ausgeben.
“Die Einführung des E-Rezept und der dazugehörigen App ist zweifellos ein Meilenstein für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystem. Bei SRC sind wir schon ein wenig stolz darauf mit unserer Arbeit einen Beitrag zum Absicherung dieser Lösung geleistet zu haben.” sagt Randolf Skerka, Bereichsleiter IS-Management bei SRC.
“Diese Begutachtung war von reibungsloser und intensiver Abstimmung mit dem Herstellern RISE und IBM sowie der gematik geprägt. Nur so war es möglich die hohe Qualität in der Kürze der Zeit sicherzustellen.” sagt Dr. Jens Putzka stellvertretend für alle beteiligten Kollegen bei SRC.